Einreise & Grenze

Einreise in die USA mit Kindern: Pass, ESTA und Einverständniserklärung

Jedes Kind braucht für die USA einen eigenen elektronischen Reisepass und eine eigene ESTA oder ein Visum. Welche Dokumente je nach Familienkonstellation dazukommen und was bei Babynahrung, Kindersitz und Impfschutz gilt, zeigt dieser Ratgeber.

US-Visa-Service RedaktionAktualisiert: 4. November 202614 Min. Lesezeit
Vater und Kind als Silhouetten im flachen Wasser am Strand von Pismo Beach
Dieser Ratgeber ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Über ESTA, Visum und Einreise entscheiden allein die US-Behörden. Prüfen Sie Regeln und Gebühren vor der Reise auf den offiziellen Seiten und klären Sie Impffragen mit Ihrer Kinderarztpraxis.
Inhalt

Für die Einreise in die USA mit Kindern braucht jedes Kind, auch ein Baby, einen eigenen elektronischen Reisepass und eine eigene ESTA-Genehmigung oder ein Visum. Den deutschen Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr, und mit ihm war eine Einreise mit ESTA ohnehin nicht möglich. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, mit den Großeltern oder allein, empfehlen die US-Behörden zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die nicht mitreisen, am besten auf Englisch und notariell beglaubigt.

Dieser Ratgeber vertieft die Familienfragen, die unser Überblick Die erste USA-Reise nur streift. Es geht um Dokumente für jede Familienkonstellation, um ESTA und Visum für Minderjährige, um allein reisende Kinder und Jugendliche, um Babynahrung an der Sicherheitskontrolle, um Kindersitze und um den Impfschutz. Der Text ist eine unverbindliche Orientierung, Stand November 2026. Ob Sie und Ihre Kinder einreisen dürfen, entscheidet allein der Beamte der US-Grenzbehörde CBP bei der Ankunft.

Welche Dokumente braucht Ihr Kind? Die Übersicht nach Konstellation

Die Grundausstattung ist für alle gleich: ein elektronischer Reisepass und eine genehmigte ESTA oder ein gültiges Visum. Welche Papiere darüber hinaus sinnvoll sind, hängt davon ab, wer mit wem reist.

KonstellationZusätzlich zu e-Pass und ESTA bzw. Visum
Kind reist mit beiden Eltern, gleicher Nachnamenichts weiter vorgeschrieben; eine Kopie der Geburtsurkunde schadet nicht
Kind reist mit beiden Eltern, unterschiedliche NachnamenKopie der Geburtsurkunde, am besten mehrsprachig
Kind reist mit nur einem ElternteilEinverständniserklärung des anderen Elternteils auf Englisch, möglichst beglaubigt, mit Kopie seines Ausweises
Ein Elternteil hat das alleinige SorgerechtNachweis des Sorgerechts, etwa eine Gerichtsentscheidung; bei verstorbenem Elternteil die Sterbeurkunde
Kind reist mit Großeltern, Verwandten, Freunden oder einer GruppeEinverständniserklärung beider Eltern, Kopien ihrer Ausweise, Kontaktdaten
Kind oder Jugendlicher reist alleinEinverständniserklärung beider Eltern, Formular der Airline für den Betreuungsservice, Name und Anschrift der abholenden Person
Schuljahr, Austausch oder Sprachkurs in VollzeitVisum (J-1 oder F-1) mit den Unterlagen der Austauschorganisation oder Schule, dazu die Einverständniserklärung
Kind besitzt nur einen alten KinderreisepassESTA nicht möglich; entweder Visum oder besser einen neuen Reisepass beantragen

Die Tabelle zeigt, was Behörden empfehlen und was sich in der Praxis bewährt hat. Gesetzlich verlangt die US-Einreise nur Pass und ESTA bzw. Visum. Die übrigen Papiere helfen, Rückfragen an der Grenze schnell zu beantworten.

Warum braucht jedes Kind einen eigenen elektronischen Reisepass?

Wer ohne Visum über das Visa Waiver Program (VWP) einreist, braucht einen elektronischen Reisepass mit Chip. Das gilt ohne Altersgrenze. Laut ESTA-FAQ der CBP genügt es nicht, wenn ein Kind im Pass der Eltern eingetragen ist: Kinder brauchen einen eigenen, gültigen Pass. Ein Personalausweis reicht für die USA ebenfalls nicht.

Den Kinderreisepass stellt Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr aus und verlängert ihn auch nicht mehr. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: „Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.“ Wer noch einen alten Kinderreisepass hat, beantragt für die USA-Reise also am besten einen regulären Reisepass.

So läuft der Antrag beim Bürgeramt:

  • Gültigkeit und Gebühr: Für Antragsteller unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre und kostet 37,50 Euro. Ein Expresspass kostet 32 Euro zusätzlich (Angaben laut Service-Portal Berlin, Stand November 2026).
  • Bearbeitungszeit: Sie hängt von der Kommune ab und kann mehrere Wochen betragen. Berlin nennt bis zu acht Wochen, im Expressverfahren meist wenige Werktage.
  • Anwesenheit und Zustimmung: Das Kind muss bei der Antragstellung dabei sein. Bei gemeinsamem Sorgerecht braucht das Amt die Zustimmung beider Eltern. Kommt ein Elternteil nicht mit, legt der andere eine schriftliche Einverständniserklärung und den Ausweis des abwesenden Elternteils vor.
  • Passbild: Das biometrische Foto wird inzwischen digital erstellt, entweder direkt im Amt oder in einem zertifizierten Fotostudio.

Der Pass muss nach Angaben des Auswärtigen Amts für die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich des Ausreisetags gültig sein. Eine Reserve von einigen Monaten ist trotzdem sinnvoll, falls sich die Rückreise verschiebt.

Wichtig: Eine ESTA ist an den Pass gebunden. Bekommt Ihr Kind kurz vor der Reise einen neuen Pass, müssen Sie auch die ESTA neu beantragen, selbst wenn die alte Genehmigung noch gültig wäre.

ESTA für Kinder und Babys: Wie läuft der Antrag?

Die ESTA-FAQ ist eindeutig: Begleitete und unbegleitete Kinder brauchen „regardless of age“, also unabhängig vom Alter, eine eigene ESTA-Genehmigung. Das gilt ausdrücklich auch für Säuglinge, die auf dem Schoß reisen und kein eigenes Ticket haben. Eine Familien-ESTA gibt es nicht.

Den Antrag stellen die Eltern oder andere Sorgeberechtigte für das Kind, auf der offiziellen Website esta.cbp.dhs.gov oder in der App ESTA Mobile. Dabei gilt:

  • Antrag für Dritte: Am Ende kreuzen Sie im Abschnitt zum Verzicht auf Rechtsmittel die Option für Dritte an („Third Parties Only“). Die Fragen beantworten Sie wahrheitsgemäß als Erziehungsberechtigte.
  • Gebühr: 40,62 US-Dollar pro Antrag seit dem 16. Oktober 2026, ohne Ermäßigung für Kinder. Wird ein Antrag abgelehnt, werden nur 10,62 US-Dollar berechnet.
  • Arbeitgeber: Das Pflichtfeld zum Arbeitgeber füllen Sie für Kinder mit „CHILD“ oder „STUDENT“ aus. Das sieht der Hilfetext der ESTA-Seite so vor.
  • Gesichtsfoto: CBP verlangt neben dem Foto der Passdatenseite ein aktuelles Selfie. Bei Anträgen für Dritte muss es die Person zeigen, der der Pass gehört, also das Kind. Es darf nicht dasselbe Bild sein wie im Pass.
  • Gruppenantrag: Die Website erlaubt, mehrere Anträge als Gruppe zu stellen und gemeinsam zu bezahlen. Jedes Kind erhält trotzdem eine eigene Genehmigung.
  • Zeitpunkt: Beantragen Sie die ESTA, sobald die Reise feststeht, spätestens 72 Stunden vor Abflug.

Die Ausschlussgründe gelten auch für Kinder. Ein Kind, das seit dem 12. Januar 2021 in Kuba war, braucht ein Visum, ebenso ein Kind, das über einen Elternteil zusätzlich etwa die iranische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzt. Wie Sie das Formular Schritt für Schritt ausfüllen, zeigt unsere ESTA-Anleitung. Ob ESTA überhaupt passt, klärt der Beitrag ESTA oder Visum.

Wann braucht ein Kind ein Visum, und muss es zum Interview?

Ein Visum braucht Ihr Kind, wenn ESTA ausgeschlossen ist oder der Reisezweck nicht passt. Typische Fälle sind ein Aufenthalt über 90 Tage, ein Schuljahr oder Sprachkurs in Vollzeit, einer der genannten Ausschlussgründe oder ein Pass, der nicht ESTA-fähig ist. Für Familienurlaub und Verwandtenbesuch ist das das Besuchervisum B-2, dessen Grundlagen unser Beitrag B-1/B-2-Visum erklärt.

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für Nichteinwanderungsvisa grundsätzlich die Interviewpflicht in jedem Alter, auch für Kinder unter 14 Jahren. Die Ausnahme für eine Verlängerung ohne Interview setzt unter anderem voraus, dass die Person bei der Ausstellung des früheren Visums mindestens 18 Jahre alt war. Für Kinder greift sie damit praktisch nie. Planen Sie also Termine für die ganze Familie ein. Stand Ende Oktober 2026 lagen die Wartezeiten für Besuchervisa in Berlin und München unter 15 Tagen, in Frankfurt bei etwa 2,5 Monaten. Die aktuellen Werte veröffentlicht das US-Außenministerium auf travel.state.gov.

Auch die Kosten sind für Kinder nicht geringer. Die Antragsgebühr für das B-1/B-2-Visum beträgt 185 US-Dollar pro Person. Die Gebührenordnung des US-Außenministeriums (22 CFR 22.1) sieht dafür keine Ermäßigung nach Alter vor. Die gesetzlich beschlossene Visa Integrity Fee von mindestens 250 US-Dollar wird Stand November 2026 noch nicht erhoben. Wie das Gespräch abläuft und wie Sie Kinder darauf vorbereiten, lesen Sie unter Visum-Interview in der Botschaft. Bei Antrag und Terminplanung für die Familie unterstützen wir Sie gern, die Details finden Sie unter Leistungen.

Einverständniserklärung: Wann empfiehlt sie sich, und was gehört hinein?

Grenzbehörden achten bei Kindern besonders darauf, internationale Kindesentführungen zu verhindern. Das US-Heimatschutzministerium (DHS), zu dem die Grenzbehörde CBP gehört, gibt deshalb klare Empfehlungen:

  • Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, sollte dieser eine Notiz des anderen Elternteils dabeihaben.
  • Begleiten andere Erwachsene das Kind, etwa Großeltern, Tante oder Freunde, sollten sie einen Brief beider Eltern mitführen.
  • Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann eine Kopie der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung den Brief ersetzen.

Als Muster nennt das DHS sinngemäß den Satz „I acknowledge that my wife/husband is traveling out of the country with my son/daughter. He/She has my permission to do so.“ Das offizielle US-Portal USAGov ergänzt, die Erklärung sei bevorzugt auf Englisch und notariell beglaubigt.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erklärung nicht. CBP muss nicht danach fragen, kann es aber jederzeit tun. Fehlt sie dann, drohen Rückfragen und Verzögerungen bis zur Nachkontrolle (Secondary Inspection), wie sie unser Beitrag Einreise, Zoll und CBP beschreibt.

Das Auswärtige Amt rät zu einer formlosen Erklärung. Sie sollte Angaben zum Kind, zu den Sorgeberechtigten samt Erreichbarkeit, zur Reiseroute und zu den erwachsenen Begleitpersonen enthalten. Diese Punkte gehören hinein:

  1. Kind: vollständiger Name, Geburtsdatum, Passnummer.
  2. Sorgeberechtigte: Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Passnummern.
  3. Begleitperson: Name, Verhältnis zum Kind und Passnummer, bei Gruppenreisen auch die verantwortliche Leitung.
  4. Reise: Zeitraum, Flugnummern, Route und Adressen in den USA.
  5. Zustimmung: ein klarer Satz, dass Sie mit der Reise einverstanden sind. Viele Eltern ergänzen eine Vollmacht, im Notfall eine ärztliche Behandlung zu veranlassen.
  6. Unterschrift: Ort, Datum, Unterschrift aller Sorgeberechtigten, möglichst notariell beglaubigt. Legen Sie Kopien der Ausweise bei.

Ob eine Beglaubigung nötig ist und ob das Zielland eine deutsche Beglaubigung anerkennt, richtet sich laut Auswärtigem Amt nach dem Recht des Ziellands. Für die USA ist sie eine Empfehlung, keine Pflicht. Eine zweisprachige Fassung auf Deutsch und Englisch hilft auch bei der Ausreisekontrolle in Deutschland und in Transitländern. Nehmen Sie das Original auf Papier mit und speichern Sie einen Scan auf dem Handy.

Tipp: Die Erklärung kostet wenig Aufwand, kann an der Grenze aber lange Rückfragen ersparen. Stellen Sie sie auch dann aus, wenn ein Elternteil nur auf einem Teil der Reise fehlt, etwa beim Rückflug.

Unterschiedliche Nachnamen und Patchwork-Familien

Tragen Kind und begleitender Elternteil verschiedene Nachnamen, rät das Auswärtige Amt zu einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und einer Kopie der Ausweisseite des Sorgeberechtigten. Praktisch ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde vom Standesamt, weil sie ohne Übersetzung verständlich ist.

In Patchwork-Familien zählt das Sorgerecht, nicht der Alltag. Reist ein Stiefelternteil mit, braucht er die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern. Hat eine Mutter oder ein Vater das alleinige Sorgerecht, belegt das eine Gerichtsentscheidung oder bei nicht verheirateten Eltern eine Bescheinigung des Jugendamts, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Ist ein Elternteil verstorben, nehmen Sie die Sterbeurkunde mit. Eine englische Übersetzung dieser Dokumente ist hilfreich.

Kind oder Jugendlicher reist allein: Was müssen Eltern organisieren?

Fliegt ein Kind ohne Erwachsene, bieten Airlines einen Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige an. Laut USAGov begleitet dabei Personal der Airline das Kind am Flughafen und an Bord. Eltern und abholende Person müssen sich ausweisen und Kontaktdaten angeben, und die Airline kann eine Gebühr verlangen. Für jüngere Kinder ist der Service meist Pflicht, für Jugendliche oft freiwillig. Altersgrenzen, Preise und ob Umsteigeverbindungen erlaubt sind, legt jede Airline selbst fest. Prüfen Sie das vor der Buchung.

Ins Handgepäck des Kindes gehören der Pass, der ESTA-Nachweis oder das Visum, die Einverständniserklärung beider Eltern, das Formular der Airline sowie Name, Adresse und Telefonnummer der Gastfamilie oder der Verwandten. Auch Kinder können vom CBP-Beamten kurz befragt werden. Üben Sie deshalb einfache Antworten: wozu die Reise dient, bei wem das Kind wohnt und wer es abholt.

Sprachreise, Camp oder Schuljahr: Reicht ESTA?

Mit ESTA oder einem Besuchervisum dürfen sich Jugendliche nicht für ein Studium einschreiben. Die US-Vorschrift 8 CFR 214.2(b)(7) verbietet B-Besuchern ausdrücklich einen „course of study“. Ein Sprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche gilt nach 8 CFR 214.2(f) als Vollzeitstudium und setzt ein F-1-Visum voraus. Kürzere Freizeitkurse während der Ferien sind in der Praxis meist mit ESTA möglich. Lassen Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen, welchen Status das Programm verlangt.

Für ein Schuljahr oder Halbjahr an einer US-Highschool brauchen Jugendliche in der Regel ein J-1-Visum über eine zugelassene Austauschorganisation. Laut US-Außenministerium müssen Schüler beim Programmstart mindestens 15 und höchstens 18 Jahre und sechs Monate alt sein. An Privatschulen kommt auch ein F-1-Visum infrage. Einen Überblick über die Visakategorien finden Sie unter Visa-Kategorien.

Babynahrung, Kinderwagen, Kindersitz: Was gilt an Bord und im Auto?

Was darf an Babynahrung durch die Sicherheitskontrolle?

Für Inlandsflüge und Abflüge in den USA gilt die 3-1-1-Regel der Sicherheitsbehörde TSA, mit Ausnahmen für Familien. Säuglingsnahrung, Muttermilch, Getränke für Kleinkinder und Babynahrung, auch in Quetschbeuteln, dürfen in größeren Mengen als 100 Milliliter ins Handgepäck. Sagen Sie dem TSA-Personal zu Beginn der Kontrolle Bescheid und nehmen Sie die Sachen zur getrennten Prüfung aus der Tasche. Kühlakkus, Gelkissen und flüssigkeitsgefüllte Beißringe sind erlaubt. Wer Milch nicht durch das Röntgengerät schicken möchte, kann eine andere Prüfung verlangen.

Kinder bis 12 Jahre dürfen Schuhe, leichte Jacke und Kopfbedeckung anbehalten. Kinderwagen, Babytragen und Kindersitze laufen durch das Röntgengerät; was zu groß ist, wird von Hand geprüft. Einen Ausweis verlangt die TSA bei Inlandsflügen von Kindern unter 18 Jahren nicht. Den Reisepass brauchen sie für die internationale Reise ohnehin. Mehr zu Inlandsflügen steht im Beitrag Umsteigen und Inlandsflüge.

Kindersitz im Flugzeug

Bei US-Airlines dürfen Kinder bis zum zweiten Geburtstag auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, danach brauchen sie einen eigenen Sitzplatz (14 CFR 121.311). Haben Sie einen Platz gebucht, darf die Airline einen zugelassenen Kindersitz nicht verbieten. Anerkannt sind Sitze mit FAA-Aufkleber, Sitze mit der Zulassung einer ausländischen Regierung und Sitze nach UN-Standard, also in der Regel auch europäisch zugelassene Sitze. Sitzerhöhungen und Westen sind bei Start und Landung nicht erlaubt, Gurtsysteme nur in FAA-zugelassener Ausführung. Außerhalb der USA zugelassene Airlines regeln das selbst, fragen Sie vorab nach.

Kindersitz im Mietwagen

Alle Bundesstaaten haben Gesetze zur Kindersicherung im Auto, die Details unterscheiden sich aber. Laut dem Verband der Verkehrssicherheitsbehörden der Bundesstaaten (GHSA) variieren Alters-, Gewichts- und Größengrenzen, die Pflicht zum rückwärtsgerichteten Sitz und zur Sitzerhöhung sowie die Regeln für die Rückbank. Bußgelder für einen ersten Verstoß reichen von 10 bis 500 US-Dollar. Wer auf einem Roadtrip mehrere Staaten durchquert, richtet sich am besten nach der strengsten Regel.

Sie können einen Sitz beim Vermieter vorbestellen, den eigenen mitbringen oder vor Ort kaufen. Prüfen Sie beim Mietsitz, ob er zu Alter und Gewicht passt und vollständig ist. Ob ein europäisch zugelassener Sitz im US-Auto überall dem Recht des Bundesstaats genügt, ist nicht einheitlich geklärt. Fragen Sie im Zweifel beim Vermieter nach. Weitere Hinweise gibt der Ratgeber Mietwagen in den USA.

Gesundheit: Versicherung, Impfschutz und Masern

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz zahlen Sie Behandlungen in den USA selbst, oft gegen Vorkasse. Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport. Prüfen Sie bei Familientarifen, ob alle Kinder für die gesamte Reise versichert sind und ob Altersgrenzen gelten. Worauf es beim Vergleich ankommt, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für die USA.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Wegen aktueller Ausbrüche rät das Auswärtige Amt aber, einen ausreichenden Schutz gegen Masern sicherzustellen. Die US-Gesundheitsbehörde CDC zählt für 2026 bis zum 29. Oktober 4.852 bestätigte Masernfälle aus 47 Meldegebieten, darunter Bundesstaaten, New York City und Washington, D.C. (Stand 30. Oktober 2026). Lassen Sie den Impfpass Ihrer Kinder frühzeitig in der Kinderarztpraxis prüfen. Ob bei Säuglingen eine frühere Impfung sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Für Medikamente im Gepäck gilt unser Beitrag Medikamente bei der Einreise.

Seit dem 3. November 2026 müssen alle Fluggäste vor dem Einsteigen bei der Airline erklären, dass sie in den letzten 21 Tagen nicht in der DR Kongo waren (CDC-Anordnung wegen Ebola, vorerst bis 18. Dezember 2026). Eltern können diese Erklärung für mitreisende Kinder abgeben.

Vor Ort gilt: Das Auswärtige Amt rät, Kinder unter acht Jahren nie und Kinder unter 13 Jahren nur ganz kurz unbeaufsichtigt zu lassen, auch nicht im Hotelzimmer oder im Auto.

Checkliste: Familienreise in die USA in 10 Schritten

  1. Pässe prüfen: Jedes Kind braucht einen eigenen elektronischen Reisepass. Beantragen Sie ihn mehrere Wochen vor der Reise.
  2. ESTA oder Visum klären: Prüfen Sie für jedes Familienmitglied Zweck, Dauer und Ausschlussgründe.
  3. ESTA beantragen: für jedes Kind einzeln oder als Gruppe, mit Selfie des Kindes, spätestens 72 Stunden vor Abflug.
  4. Visumtermine buchen: Falls nötig, für alle Kinder, denn das Interview gilt in jedem Alter.
  5. Einverständniserklärung aufsetzen: auf Englisch, mit Unterschrift aller Sorgeberechtigten, möglichst beglaubigt.
  6. Urkunden mitnehmen: Geburtsurkunde bei abweichenden Nachnamen, Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht.
  7. Airline informieren: Betreuungsservice für allein reisende Kinder, Sitzplätze, Kindersitz an Bord anmelden.
  8. Versicherung und Impfpass prüfen: Auslandskrankenversicherung für alle Kinder, Masernschutz mit der Kinderarztpraxis klären.
  9. Kindersitz für den Mietwagen organisieren: vorbestellen oder mitbringen, Regeln der Bundesstaaten beachten.
  10. Handgepäck packen: Dokumente, Babynahrung und Medikamente griffbereit, Adresse der ersten Unterkunft notieren.

Nächste Schritte

Unser kostenloser Visa-Check zeigt in wenigen Minuten, ob für Ihre Familie ESTA genügt oder ein Visum nötig ist. Planen Großeltern einen längeren Besuch bei Kindern und Enkeln in den USA, lohnt der Blick auf unseren Beitrag Aufenthalt in den USA verlängern. Bei Sonderfällen wie Sorgerechtsfragen, Doppelstaatsangehörigkeit oder einem Schuljahr in den USA hilft unsere individuelle Beratung. Die endgültige Entscheidung über Visum und Einreise treffen immer die US-Behörden.

Häufige Fragen

Braucht ein Baby eine ESTA für die USA?+

Ja. Laut CBP braucht jedes Kind unabhängig vom Alter eine eigene ESTA-Genehmigung, auch ein Säugling ohne eigenes Ticket. Voraussetzung ist ein eigener elektronischer Reisepass. Die Eltern stellen den Antrag für das Kind, die Gebühr beträgt seit 16. Oktober 2026 auch für Babys 40,62 US-Dollar.

Kann mein Kind mit dem Kinderreisepass in die USA reisen?+

Nur mit Visum. Mit einem Kinderreisepass ist ESTA laut Auswärtigem Amt nicht möglich. Deutschland stellt Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 ohnehin nicht mehr aus. Einfacher ist ein regulärer Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gilt.

Brauche ich eine Einverständniserklärung, wenn ich allein mit meinem Kind in die USA reise?+

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, das US-Heimatschutzministerium empfiehlt sie aber ausdrücklich. Der andere Elternteil bestätigt darin, dass er mit der Reise einverstanden ist, am besten auf Englisch und notariell beglaubigt. Bei alleinigem Sorgerecht ersetzt eine Kopie der Sorgerechtsentscheidung die Erklärung.

Müssen Kinder für ein US-Visum zum Interview?+

Ja, seit dem 1. Oktober 2025 gilt die Interviewpflicht für Nichteinwanderungsvisa grundsätzlich in jedem Alter, auch unter 14 Jahren. Die Ausnahme für Verlängerungen ohne Interview setzt voraus, dass die Person beim früheren Visum mindestens 18 war. Die Antragsgebühr von 185 US-Dollar gilt auch für Kinder.

Darf mein Kind allein in die USA fliegen?+

Ja. Viele Airlines bieten einen Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige an, der für jüngere Kinder meist Pflicht ist. Altersgrenzen und Gebühren legt jede Airline selbst fest. Das Kind braucht Pass, ESTA oder Visum, eine Einverständniserklärung beider Eltern und die Kontaktdaten der abholenden Person.

Darf ich Babynahrung und Milch auf Flügen in den USA im Handgepäck mitnehmen?+

Ja. Die Sicherheitsbehörde TSA erlaubt Säuglingsnahrung, Muttermilch, Kleinkindgetränke und Babynahrung auch in Mengen über 100 Milliliter im Handgepäck. Melden Sie die Sachen zu Beginn der Kontrolle an und nehmen Sie sie zur getrennten Prüfung aus der Tasche. Auch Kühlakkus sind erlaubt.

Welche Impfungen brauchen Kinder für eine USA-Reise?+

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Wegen aktueller Masernausbrüche rät das Auswärtige Amt jedoch, einen ausreichenden Masernschutz sicherzustellen; die CDC zählte 2026 bis Ende Oktober 4.852 Fälle in den USA. Lassen Sie den Impfpass rechtzeitig in der Kinderarztpraxis prüfen.

Quellen

Unsicher, was Sie brauchen?

Finden Sie in zwei Minuten heraus, ob ESTA oder ein Visum das Richtige ist. Bei Ihrem Visumantrag begleiten wir Sie persönlich.

UR

US-Visa-Service Redaktion

Fachredaktion Einreise & US-Visa

Sorgfältig recherchiert und regelmäßig geprüft. Unverbindliche Orientierung – die endgültige Entscheidung über Einreise und Visum treffen ausschließlich die US-Behörden.

Weiterlesen