Besucher- & Geschäftsvisa

B-1/B-2: Grundlagen des US-Besuchervisums

Was das B-1/B-2-Besuchervisum erlaubt, wer es statt ESTA braucht und wie der Antrag von DS-160 bis Interview abläuft – mit den aktuellen Gebühren und Regeln für 2026.

US-Visa-Service RedaktionAktualisiert: 8. Juni 202613 Min. Lesezeit
Deutscher Reisepass mit US-Besuchervisum B-1/B-2 und Bordkarte am Flughafen
Dieser Artikel bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültige Entscheidung über Visumerteilung und Einreise treffen allein die US-Behörden (Konsulat bzw. CBP). Gebühren und Regeln können sich kurzfristig ändern – prüfen Sie vor dem Antrag stets die offiziellen Quellen.
Inhalt

Was ist das B-1/B-2-Besuchervisum?

Das B-1/B-2 ist das klassische US-Besuchervisum für vorübergehende Aufenthalte. Es kombiniert zwei Kategorien: B-1 für geschäftliche Besuche (z. B. Meetings, Verhandlungen, Konferenzen) und B-2 für Tourismus, Familienbesuche und medizinische Behandlungen. In der Praxis stellt das US-Konsulat es deutschen Antragstellern fast immer als kombiniertes B-1/B-2 aus, sodass Sie sowohl geschäftlich als auch privat einreisen können. Das Visum berechtigt zur Reise an einen US-Einreisehafen – über die tatsächliche Einreise und die erlaubte Aufenthaltsdauer entscheidet die US-Grenzbehörde (CBP) bei der Ankunft.

Wichtig vorab: Die meisten deutschen Staatsangehörigen brauchen gar kein Visum, sondern reisen mit der elektronischen Reisegenehmigung ESTA im Rahmen des Visa Waiver Program ein. Ob ESTA für Sie ausreicht oder ob Sie ein B-1/B-2 benötigen, erfahren Sie weiter unten und in unserem Vergleich ESTA oder Visum. Unser kostenloser Visa-Check hilft Ihnen, die richtige Reisegenehmigung in wenigen Minuten zu bestimmen.

Das B-1/B-2 gehört zur Gruppe der Nichteinwanderungsvisa (englisch „nonimmigrant visa"). Das bedeutet: Sie reisen mit der erklärten Absicht ein, nach Ihrem Besuch wieder nach Deutschland zurückzukehren. Es ist kein Weg zur dauerhaften Niederlassung oder zur Green Card. Wer in den USA leben, dauerhaft arbeiten oder ein Studium aufnehmen möchte, benötigt ein anderes Visum. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über Zweck, Voraussetzungen, Kosten und Ablauf – damit Sie wissen, was Sie erwartet, bevor Sie den Antrag stellen.

B-1 oder B-2: Was deckt welches Visum ab?

Die Kategorie richtet sich nach dem Zweck Ihrer Reise. Auf einem B-1 erledigen Sie geschäftliche Angelegenheiten, ohne in den USA erwerbstätig zu sein. Auf einem B-2 reisen Sie zu privaten oder gesundheitlichen Zwecken. Da das Visum meist als B-1/B-2 kombiniert ausgestellt wird, müssen Sie sich beim Antrag nicht festlegen – Sie geben aber bei der Einreise den jeweiligen Reisezweck an.

AktivitätB-1 (Geschäft)B-2 (Privat)
Geschäftliche Besprechungen, VerhandlungenJaNein
Messen, Konferenzen, KongresseJaNein
Vertragsverhandlungen, NachlassregelungJaNein
Urlaub, Rundreise, SightseeingNeinJa
Besuch von Familie und FreundenNeinJa
Medizinische BehandlungNeinJa
Teilnahme als Amateur an Sport-/Musikveranstaltung (unbezahlt)NeinJa
Kurze Freizeitkurse ohne AbschlussNeinJa
Bezahlte Arbeit / AnstellungNeinNein
Studium mit AbschlussNeinNein

Quelle der zulässigen Aktivitäten: travel.state.gov (Visitor Visa).

Was ist auf dem B-1 erlaubt – und was nicht?

Das B-1 erlaubt geschäftliche Aktivitäten, die keine Erwerbstätigkeit in den USA darstellen. Nach Angaben des US-Außenministeriums zählen dazu insbesondere:

  • Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an wissenschaftlichen, fachlichen, beruflichen oder geschäftlichen Tagungen und Konferenzen
  • Vertragsverhandlungen
  • Regelung von Nachlass- oder Erbangelegenheiten
  • Besuch von Fachmessen und Branchenveranstaltungen

Wichtig: Auf einem B-1 dürfen Sie keine bezahlte Arbeit leisten und keine Anstellung in den USA annehmen. Auch handwerkliche oder produktive Tätigkeiten („productive labor") sind tabu. Wer in den USA für einen US-Arbeitgeber arbeiten oder dort entlohnt werden möchte, braucht ein Arbeitsvisum.

Die Grenze zwischen erlaubter Geschäftsreise und unzulässiger Beschäftigung ist im Detail oft knifflig – etwa bei Entsendungen, Montagen oder längeren Projekteinsätzen. Diese Feinheiten erklären wir ausführlich in unserem Leitfaden zur Geschäftsreise in die USA. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie eine Tätigkeit auf B-1-Basis ausüben.

Was deckt das B-2 ab?

Das B-2 ist das Touristen- und Besuchervisum. Erlaubt sind unter anderem:

  • Urlaub und Erholungsreisen
  • Besuch von Familienangehörigen und Freunden
  • Medizinische Behandlungen und Eingriffe
  • Teilnahme an sozialen Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen
  • Amateurhafte Teilnahme an Musik-, Sport- oder ähnlichen Wettbewerben (sofern unbezahlt)
  • Kurze Freizeit- oder Hobbykurse, die nicht auf einen Abschluss angerechnet werden

Nicht erlaubt sind auf B-1/B-2 dagegen ein Studium mit Anrechnung auf einen Abschluss, jegliche Erwerbstätigkeit, bezahlte Auftritte vor zahlendem Publikum, Tätigkeiten als Besatzungsmitglied von Schiffen oder Flugzeugen, professionelle journalistische oder Medienarbeit, die dauerhafte Niederlassung sowie die Einreise mit dem Hauptzweck, in den USA ein Kind zur Welt zu bringen („Birth Tourism").

Ein häufiger Anwendungsfall des B-2 ist die medizinische Behandlung in den USA. Hierfür sollten Sie über die üblichen Unterlagen hinaus belegen können, warum die Behandlung gerade dort erfolgt, welche Klinik oder welcher Arzt sie durchführt und wie Sie die Kosten tragen. Ebenfalls typisch ist der längere Familienbesuch: Da ESTA auf 90 Tage begrenzt ist, weichen Reisende, die etwa erwachsene Kinder oder Enkel über mehrere Monate besuchen möchten, auf das B-2 aus. Auch unverheiratete Partner von US-Bürgern, die sich längere Zeit gemeinsam in den USA aufhalten wollen, nutzen häufig das Besuchervisum – wobei hier besonders auf die Einwanderungsabsicht geachtet wird.

Wer braucht ein B-1/B-2 – statt ESTA?

Deutschland nimmt am Visa Waiver Program teil. Daher reisen die meisten deutschen Staatsangehörigen ohne Visum, nur mit einer ESTA-Genehmigung. Ein B-1/B-2-Visum benötigen Sie typischerweise, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ihr Aufenthalt soll länger als 90 Tage dauern (ESTA erlaubt nur bis zu 90 Tage pro Einreise).
  • Sie haben relevante Vorstrafen oder bestimmte Festnahmen in der Vergangenheit.
  • Ihr ESTA-Antrag wurde abgelehnt oder ein früheres US-Visum wurde verweigert.
  • Sie waren ab bestimmten Stichtagen in Ländern wie Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia, Jemen, Nordkorea oder Kuba oder besitzen zusätzlich deren Staatsangehörigkeit (dann ist ESTA ausgeschlossen).
  • Sie planen einen Reisezweck, der über die ESTA-Regeln hinausgeht.

Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie unter ESTA oder Visum: Was Sie brauchen. Sind Sie unsicher, nutzen Sie den Visa-Check.

Es gibt zudem Konstellationen, in denen ein Visum schlicht sicherer ist als ESTA, obwohl Letzteres formal möglich wäre. Wer beispielsweise sehr häufig in die USA reist, sich dem 90-Tage-Limit regelmäßig nähert oder bei früheren Einreisen kritische Fragen der Grenzbeamten erlebt hat, fährt mit einem regulären Visum oft entspannter. Das Visum signalisiert, dass ein Konsularbeamter Ihren Reisezweck bereits eingehend geprüft hat. Es ersetzt jedoch nicht die Einreisekontrolle: Auch mit gültigem Visum entscheidet die CBP an der Grenze über die Zulassung.

Wie beantrage ich ein B-1/B-2-Visum? (Schritt für Schritt)

Der Antrag läuft in Deutschland über die US-Konsulate in Berlin, Frankfurt und München. Der Ablauf im Überblick:

  1. Formular DS-160 ausfüllen. Das Online-Antragsformular DS-160 erfassen Sie auf der Seite des US-Außenministeriums (ceac.state.gov). Am Ende erhalten Sie eine Bestätigungsseite mit Barcode, die Sie ausdrucken und zum Interview mitbringen. Tipps zum korrekten Ausfüllen finden Sie in unserer Anleitung DS-160 ausfüllen.
  2. MRV-Gebühr bezahlen. Die Antragsgebühr (MRV-Fee) beträgt 2026 185 US-Dollar. Sie ist auch bei Ablehnung nicht erstattungsfähig. Der Zahlungsbeleg ist die Voraussetzung für die Terminbuchung.
  3. Interviewtermin vereinbaren. Über Ihr Profil beim offiziellen Dienstleister ustraveldocs.com buchen Sie einen Termin an einem der drei Konsulate. Seit Mai 2025 muss die DS-160-Bestätigungsnummer (beginnt mit „AA") exakt mit der bei der Terminbuchung angegebenen Nummer übereinstimmen.
  4. Zum Visa-Interview erscheinen. Beim persönlichen Gespräch prüft der Konsularbeamte Ihren Reisezweck und Ihre Bindungen an Deutschland. Wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie unter Visum-Interview in der Botschaft.
  5. Pass zurückerhalten. Wird das Visum bewilligt, behält das Konsulat Ihren Reisepass ein und sendet ihn mit eingeklebtem Visum per Kurier zurück – meist innerhalb einiger Werktage.

Tipp: Wegen teils langer Wartezeiten auf Interviewtermine sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen – idealerweise 2 bis 3 Monate vor der geplanten Reise. Für rein touristische B-2-Anträge werden Notfalltermine in der Regel nicht gewährt, selbst wenn Flüge bereits gebucht sind.

Was kostet das B-1/B-2-Visum 2026?

Die zentrale Gebühr ist die MRV-Antragsgebühr von 185 US-Dollar (Stand 2026, Quelle: travel.state.gov). Sie wird für nahezu jeden Antragsteller fällig – unabhängig davon, ob das Visum erteilt oder abgelehnt wird. Für deutsche Staatsangehörige fällt bei der B-Kategorie in der Regel keine zusätzliche Ausstellungsgebühr (Reziprozitätsgebühr) an; maßgeblich sind die Reziprozitätstabellen des US-Außenministeriums.

Die „Visa Integrity Fee" 2026

Mit dem im Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz One Big Beautiful Bill Act wurde eine neue Visa Integrity Fee von 250 US-Dollar für die meisten Nichteinwanderungsvisa eingeführt – darunter auch B-1/B-2. Wichtige Eckpunkte:

  • Die Gebühr wird bei der Visumausstellung fällig, zusätzlich zur MRV-Gebühr.
  • Sie kann nicht erlassen oder reduziert werden und steigt ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich mit der Inflation (Verbraucherpreisindex).
  • ESTA-Reisende im Visa Waiver Program sowie Einwanderungsvisa-Antragsteller sind ausgenommen.
  • Eine Rückerstattung ist gesetzlich vorgesehen, wenn Reisende alle Visumregeln einhalten – das genaue Verfahren war Mitte 2026 jedoch noch nicht festgelegt.

Hinweis: Trotz Gesetzeslage war die praktische Erhebung der Visa Integrity Fee Mitte 2026 noch nicht final umgesetzt; eine behördenübergreifende Abstimmung zwischen DHS und State Department stand laut Federal-Register-Mitteilung noch aus. Prüfen Sie daher vor Ihrem Antrag den aktuellen Stand auf travel.state.gov, ob die Gebühr für Sie bereits anfällt.

Einen Überblick über unsere Unterstützungsleistungen rund um Antrag und Vorbereitung finden Sie unter Leistungen.

Visumgültigkeit vs. Aufenthaltsdauer – der wichtigste Unterschied

Viele Reisende verwechseln zwei völlig verschiedene Zeiträume. Das Ablaufdatum auf dem Visum sagt, bis wann Sie an einen US-Einreisehafen reisen dürfen – nicht, wie lange Sie bleiben dürfen. Für deutsche Staatsangehörige wird das B-1/B-2 häufig mit einer Gültigkeit von bis zu 10 Jahren ausgestellt (Ermessen des Konsulats). Die tatsächliche erlaubte Aufenthaltsdauer legt dagegen die CBP bei jeder Einreise fest und dokumentiert sie im elektronischen Formular I-94 – bei Besuchern meist bis zu 6 Monaten pro Aufenthalt.

MerkmalVisumgültigkeit (Visum)Aufenthaltsdauer (I-94)
Wer legt sie fest?US-Konsulat bei ErteilungCBP-Beamter bei Einreise
Was bedeutet sie?Zeitraum, in dem Sie einreisen dürfenZeitraum, den Sie bleiben dürfen
Typische Dauer (Deutsche)bis zu 10 Jahremeist bis zu 6 Monate
Maßgeblich für Ausreisefrist?NeinJa (Datum „Admitted until" / I-94)

Entscheidend: Ein gültiges Visum garantiert keine Einreise. Verbindlich für Ihre Ausreisefrist ist allein das „Admitted until"-Datum auf Ihrem I-94, nicht das Ablaufdatum des Visums. Prüfen Sie Ihr I-94 nach der Einreise online auf der CBP-Website.

§214(b): Einwanderungsabsicht und der Nachweis fester Bindungen

Nach US-Recht gilt für Besuchervisa eine gesetzliche Vermutung der Einwanderungsabsicht (Section 214(b) des Immigration and Nationality Act). Das bedeutet: Der Konsularbeamte unterstellt zunächst, dass Sie in den USA bleiben könnten – und Sie müssen das Gegenteil glaubhaft machen. Das gelingt, indem Sie feste Bindungen an Deutschland belegen, die Ihre Rückkehr nahelegen, zum Beispiel:

  • unbefristeter Arbeitsvertrag oder eigenes Unternehmen in Deutschland
  • Familie, Ehepartner oder Kinder mit Wohnsitz in Deutschland
  • Immobilien-, Miet- oder andere wirtschaftliche Verpflichtungen
  • ein klar umrissener, zeitlich begrenzter Reisezweck mit Rückreiseplan

Wird ein Antrag nach §214(b) abgelehnt, liegt das fast immer daran, dass diese Bindungen nicht ausreichend überzeugen konnten. Eine erneute Bewerbung ist möglich, sobald sich die Umstände verbessert haben oder Sie zusätzliche Nachweise vorlegen können.

Was sollte ich zum Interview mitbringen?

Die Konsulate verlangen keine feste Dokumentenliste, doch folgende Unterlagen haben sich bewährt:

  • gültiger Reisepass (in der Regel mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
  • DS-160-Bestätigungsseite mit Barcode
  • Terminbestätigung und Zahlungsbeleg der MRV-Gebühr
  • ein biometrisches Foto nach US-Vorgaben (falls beim Upload nicht akzeptiert)
  • Nachweise Ihrer Bindungen an Deutschland (Arbeitgeberbescheinigung, Grundbuch, Familiennachweise)
  • Belege zum Reisezweck (Einladung, Konferenzunterlagen, Behandlungsplan, Reiseroute)
  • ggf. Finanznachweise, die den Aufenthalt abdecken

Bringen Sie nur Originale bzw. gut lesbare Kopien mit und ordnen Sie die Unterlagen übersichtlich. Detaillierte Hinweise zum Ablauf und zu typischen Fragen finden Sie in unserem Beitrag zum Visum-Interview.

Verlängerung und Wiederbeantragung

Ein B-1/B-2-Visum lässt sich nicht im klassischen Sinne „verlängern". Läuft Ihr Visum ab, stellen Sie einen neuen Antrag mit erneutem DS-160 und erneuter MRV-Gebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dafür kein erneutes persönliches Interview nötig: Beim sogenannten Interview-Waiver-Verfahren (umgangssprachlich „Dropbox") können Antragsteller, deren vorheriges Visum noch gültig ist oder erst vor kurzer Zeit abgelaufen ist, ihre Unterlagen einreichen, ohne erneut zum Gespräch zu müssen. Die genauen Bedingungen ändern sich regelmäßig und werden von den US-Behörden festgelegt – prüfen Sie vor jeder Wiederbeantragung den aktuellen Stand auf den Seiten von de.usembassy.gov und ustraveldocs.com.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Einige Stolperfallen führen immer wieder zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Vermeiden Sie insbesondere die folgenden:

  • Falsche Visumkategorie: Wer in den USA arbeiten oder studieren möchte, ist mit dem B-1/B-2 falsch beraten und benötigt ein Arbeits- oder Studentenvisum.
  • Aufenthaltsdauer überschätzen: Die 10-Jahres-Gültigkeit verleitet zu dem Irrtum, man dürfe sich beliebig lange aufhalten. Maßgeblich ist allein das I-94.
  • Bindungen nicht belegen: Wer im Interview keine überzeugenden Bindungen an Deutschland darstellt, riskiert eine Ablehnung nach §214(b).
  • Fehler im DS-160: Tippfehler, abweichende Namen oder eine nicht übereinstimmende Bestätigungsnummer können den Termin gefährden.
  • Zu späte Antragstellung: Wegen möglicher Wartezeiten kann ein zu kurzfristiger Antrag die geplante Reise gefährden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben unter das B-1/B-2 fällt oder ob ESTA genügt, klären Sie das frühzeitig – im Zweifel mit fachkundiger Unterstützung.

Fazit

Das B-1/B-2 ist das vielseitige Standard-Besuchervisum für geschäftliche und private USA-Reisen, wenn ESTA nicht ausreicht. Entscheidend sind drei Punkte: Halten Sie die Grenzen der erlaubten Aktivitäten ein (keine bezahlte Arbeit auf B-1), verstehen Sie den Unterschied zwischen Visumgültigkeit und Aufenthaltsdauer, und überzeugen Sie das Konsulat mit festen Bindungen an Deutschland. Die finale Entscheidung über Visum und Einreise treffen stets die US-Behörden. Wenn Sie Unterstützung beim Antrag wünschen, sehen Sie sich unsere Leistungen an oder starten Sie mit dem Visa-Check.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen B-1 und B-2?+

B-1 ist das Geschäftsvisum für Termine wie Meetings, Verhandlungen, Messen und Konferenzen, ohne in den USA erwerbstätig zu sein. B-2 ist das Besucher- und Touristenvisum für Urlaub, Familienbesuche und medizinische Behandlungen. US-Konsulate stellen das Visum für deutsche Reisende meist als kombiniertes B-1/B-2 aus.

Darf ich auf einem B-1 in den USA arbeiten?+

Nein. Auf einem B-1-Visum sind bezahlte Arbeit und eine Anstellung in den USA nicht erlaubt. Zulässig sind geschäftliche Aktivitäten wie Beratungen, Vertragsverhandlungen sowie der Besuch von Konferenzen und Messen. Wer in den USA arbeiten oder entlohnt werden möchte, benötigt ein Arbeitsvisum.

Was kostet das B-1/B-2-Visum 2026?+

Die MRV-Antragsgebühr beträgt 2026 185 US-Dollar und ist auch bei Ablehnung nicht erstattungsfähig (Quelle: travel.state.gov). Hinzu kommt potenziell die neue Visa Integrity Fee von 250 US-Dollar bei Visumausstellung, deren praktische Erhebung Mitte 2026 jedoch noch nicht final umgesetzt war.

Wie lange darf ich mit einem B-1/B-2-Visum in den USA bleiben?+

Die Gültigkeit des Visums (für Deutsche oft bis zu 10 Jahre) sagt nur, bis wann Sie einreisen dürfen. Wie lange Sie tatsächlich bleiben dürfen, entscheidet die US-Grenzbehörde CBP bei jeder Einreise und hält es im Formular I-94 fest – bei Besuchern meist bis zu 6 Monaten pro Aufenthalt.

Brauche ich ein B-1/B-2-Visum oder reicht ESTA?+

Die meisten deutschen Staatsangehörigen reisen visumfrei mit ESTA. Ein B-1/B-2 brauchen Sie unter anderem bei Aufenthalten über 90 Tagen, relevanten Vorstrafen, einer ESTA-Ablehnung oder bestimmten Reisehistorien (z. B. Aufenthalte in Iran, Irak oder Syrien). Im Zweifel hilft unser kostenloser Visa-Check.

Was bedeutet die Ablehnung nach §214(b)?+

Nach §214(b) des Immigration and Nationality Act unterstellt das Gesetz Besuchervisa-Antragstellern zunächst eine Einwanderungsabsicht. Sie müssen dies durch feste Bindungen an Deutschland (Job, Familie, Eigentum) widerlegen. Gelingt das im Interview nicht überzeugend, wird der Antrag abgelehnt; eine erneute Bewerbung ist möglich.

Was muss ich zum Visa-Interview mitbringen?+

Bringen Sie Ihren gültigen Reisepass, die DS-160-Bestätigungsseite mit Barcode, die Terminbestätigung, den MRV-Zahlungsbeleg sowie Nachweise zu Reisezweck und Bindungen an Deutschland (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Familiennachweise). Eine feste Pflichtliste gibt es nicht, gute Vorbereitung erhöht aber die Erfolgschancen.

Quellen

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US-Visa-Service Redaktion

Fachredaktion Einreise & US-Visa

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