Reise & Alltag in den USA

Auslandskrankenversicherung für die USA: Kosten, Kriterien und Notfall

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in den USA nicht. Welche Kosten drohen, welche Klauseln eine Auslandskrankenversicherung für die USA braucht und wie Sie im Notfall richtig vorgehen.

US-Visa-Service RedaktionAktualisiert: 4. November 202613 Min. Lesezeit
Stethoskop liegt vor einem Laptop, auf dem im Hintergrund jemand tippt
Dieser Artikel ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Versicherungs-, Rechts- oder Medizinberatung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags; gesundheitliche Fragen klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Vertragsfragen mit dem Versicherer oder der Verbraucherzentrale. Über Einreise und Aufenthalt entscheiden allein die US-Behörden.
Inhalt

Für jede Reise in die USA brauchen Sie eine private Auslandskrankenversicherung, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dort nicht: Zwischen Deutschland und den USA gibt es kein Abkommen über die Krankenversorgung, das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen regelt nur die Rente. Behandlungen in den USA sind teuer, ein Besuch in der Notaufnahme kostete schon 2019 im Durchschnitt rund 2.450 US-Dollar. Eine gute Auslandskrankenversicherung für die USA zahlt ohne Summenbegrenzung, übernimmt den Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll ist, und deckt die volle Länge Ihrer Reise ab.

Dieser Ratgeber vertieft den kurzen Abschnitt zur Krankenversicherung in unserem Überblick Erste USA-Reise: Tipps. Sie erfahren, welche Kosten realistisch sind, welche Vertragsklauseln zählen, wo die Versicherung der Kreditkarte Lücken hat und wie Sie im Notfall vorgehen. Der Artikel erklärt Kriterien, empfiehlt aber keinen Anbieter und ist keine Versicherungs- oder Medizinberatung. Fragen zu Ihrer Gesundheit klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Fragen zu Ihrem Vertrag mit dem Versicherer oder der Verbraucherzentrale.

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in den USA?

Nein. Nach § 16 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) ruht der Anspruch auf Leistungen, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken. Ausnahmen gelten innerhalb Europas und in Staaten, mit denen ein Abkommen auch die Krankenversicherung erfasst. Die USA gehören nicht dazu.

Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über Soziale Sicherheit ist seit dem 1. Dezember 1979 in Kraft. Es umfasst auf deutscher Seite laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) beim GKV-Spitzenverband nur die Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Auf US-Seite betrifft es die staatliche Rentenversicherung und die Beiträge zur Krankenhausversicherung für Ältere (Medicare Part A). Leistungen bei Krankheit regelt es nicht. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte hilft in den USA nicht weiter.

Es gibt eine enge Ausnahme: Ist während einer Reise außerhalb von EU und EWR eine Behandlung sofort nötig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 18 Absatz 3 SGB V nur dann, wenn Sie sich wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters nachweislich nicht privat versichern können und die Kasse das vor der Abreise festgestellt hat. Erstattet wird dann höchstens so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte, und für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Bei US-Preisen deckt das oft nur einen Teil der Rechnung. Wer privat krankenversichert ist, sollte in den eigenen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob und wie lange der Tarif weltweit gilt.

Das Auswärtige Amt rät in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA dringend zu einem Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung und empfiehlt zusätzlich eine medizinische Evakuierungsversicherung. Es weist darauf hin, dass Behandlungen teuer sind und gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung erfolgen (Stand 4. November 2026).

Was kostet ein Arztbesuch in den USA?

Feste Preise wie in der deutschen Gebührenordnung gibt es in den USA nicht. Kliniken und Praxen kalkulieren selbst, und die Beträge schwanken stark nach Region, Einrichtung und Behandlung. Belastbare Zahlen gibt es vor allem für Notaufnahmen und Krankenhäuser:

LeistungBetragEinordnung
Besuch in der Notaufnahme, Durchschnitt2.453 USDZahlungen von Versicherung und Patient bei großen Arbeitgeberversicherungen, Daten 2019 (Peterson-KFF Health System Tracker)
Notaufnahme bei Blinddarmentzündung9.535 USDteuerste untersuchte Diagnose, gleiche Datenbasis
Ausgaben eines Krankenhauses je Behandlungstag, US-Durchschnittrund 3.300 USDKosten der Klinik, nicht Rechnungsbetrag, Daten 2024 (KFF)
Ausgaben je Behandlungstag in Kalifornienrund 4.700 USDhöchster Wert aller Bundesstaaten 2024 (KFF)
Rücktransport nach Deutschlandweit über 100.000 Euro möglichje nach Entfernung, laut Stiftung Warentest

Zwei Hinweise zum Lesen der Tabelle: Die Notaufnahme-Werte sind Beträge, die große US-Krankenversicherungen mit den Kliniken ausgehandelt haben. Für ausländische Selbstzahler gelten solche Rabatte nicht automatisch. Die KFF-Werte zeigen, was ein Krankenhaus für einen Behandlungstag aufwendet; die Rechnung an Patientinnen und Patienten ist davon unabhängig. Beides zeigt die Größenordnung: Schon ein kurzer Klinikaufenthalt mit Operation erreicht schnell einen fünfstelligen Betrag.

Ein Termin in einer Arztpraxis oder einer Urgent-Care-Praxis ist in der Regel günstiger. Die US-Gesundheitsbibliothek MedlinePlus weist darauf hin, dass die Behandlung in der Notaufnahme viel mehr kosten kann als dieselbe Behandlung in einer Praxis. Eine seriöse Durchschnittszahl für einen einfachen Arztbesuch lässt sich trotzdem nicht nennen. Fragen Sie vor einer planbaren Behandlung nach dem Preis für Selbstzahler („self-pay price“) und lassen Sie sich die Kostenübernahme von Ihrem Versicherer bestätigen.

Welche Leistungen braucht eine Auslandskrankenversicherung für die USA?

Die meisten Tarife sehen auf den ersten Blick ähnlich aus. Die Unterschiede stecken in den Versicherungsbedingungen, und gerade in den USA mit ihren hohen Preisen machen sie den Unterschied zwischen voller Erstattung und einer offenen Rechnung. Die folgenden Kriterien stützen sich auf die Prüfpunkte der Stiftung Warentest und die Hinweise der Verbraucherzentralen:

KriteriumWorauf Sie achten solltenWarum es in den USA zählt
Deckung ohne Summenbegrenzungkeine Höchstsumme je Versicherungsfall, keine niedrigen Unterlimits für Klinik, Operation oder Transportein Klinikaufenthalt kann fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen
Medizinisch sinnvoller RücktransportKostenübernahme, sobald der Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, nicht erst wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ istein Ambulanzflug über den Atlantik kostet je nach Entfernung weit über 100.000 Euro
VorerkrankungenBehandlung bei unerwarteter Verschlechterung einer bekannten Erkrankung ausdrücklich mitversichert; Ausschlussklauseln prüfensonst kann die Behandlung einer bekannten Erkrankung ganz ausgeschlossen sein
Maximale Reisedauer je Reisebei Jahrespolicen mindestens sechs, besser acht Wochen je Reisemit ESTA dürfen Sie bis zu 90 Tage bleiben, viele Jahrespolicen decken weniger
SelbstbehaltJahresvertrag ohne verpflichtende Selbstbeteiligungein Selbstbehalt fällt je Versicherungsfall an
Zahnbehandlungschmerzstillende Behandlung und provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und ohne Wartezeitohne diesen Baustein zahlen Sie Zahnbehandlungen selbst
Schwangerschaftakute Komplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt versicherteine Frühgeburt kann einen langen Klinikaufenthalt bedeuten
Altersgrenzenkein Höchstalter für den Abschluss; klare Regel, bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sindmanche Tarife nehmen ab einem Höchstalter keine Neukunden auf, Ältere zahlen meist mehr

Achten Sie außerdem auf eine Notruf-Hotline rund um die Uhr, möglichst mit deutschsprachiger Betreuung, und auf Leistungen für Suche, Rettung und Bergung. Die Stiftung Warentest prüft hier, ob der Versicherer mindestens 10.000 Euro erstattet.

Bei Vorerkrankungen lohnt ein zweiter Blick: Laut Verbraucherzentrale zahlen einige Gesellschaften bei bestehenden chronischen Erkrankungen nicht, wenn in den sechs Monaten vor Reiseantritt wegen einer akuten Verschlechterung behandelt wurde oder die Behandlung schon feststand. Chronisch Kranke sollten deshalb einen Vertrag wählen, der solche Klauseln nicht enthält. Eine ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit vor der Abreise kann sinnvoll sein. Ob Sie reisen können und welche Vorsorge Sie brauchen, entscheiden Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Bei Schwangerschaft gilt: Eine geplante Entbindung ist keine Notfallbehandlung auf Reisen. Klären Sie vor der Buchung mit der Frauenärztin, dem Versicherer und der Airline, was bis zu welcher Schwangerschaftswoche gilt.

Was kostet der Schutz?

Guter Schutz ist günstig. Die Stiftung Warentest vergleicht in ihrem Tarifvergleich (Stand 23. Oktober 2026) 87 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen. Gute Jahresverträge gibt es danach für Einzelpersonen ab etwa 8 Euro im Jahr und für Familien ab etwa 30 Euro. Für eine 70-jährige Seniorin nennt der Test knapp 21 Euro im Jahr. Ein Jahresvertrag gilt für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr, jeweils bis zur vereinbarten Höchstdauer je Reise.

Hinweis: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor Sie abreisen, und speichern Sie die Notrufnummer des Versicherers im Handy und auf Papier im Handgepäck. Im Notfall ist dieser Anruf der wichtigste Schritt.

Reicht die Reiseversicherung der Kreditkarte?

Viele Kreditkarten werben mit einer eingebauten Reiseversicherung. Die Stiftung Warentest rät davon ab, sich beim Auslandskrankenschutz darauf zu verlassen. Oft greift der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Außerdem ist nicht sicher, dass alle Familienmitglieder versichert sind, dass die Versicherungssumme ausreicht und dass ein Rücktransport enthalten ist.

Typische Fallstricke bei Kreditkarten-Versicherungen:

  • Aktivierung nur durch Zahlung: Der Schutz gilt häufig nur, wenn Flug oder Reise ganz oder teilweise mit genau dieser Karte bezahlt wurden. Eine mit Meilen oder vom Arbeitgeber bezahlte Reise kann dann herausfallen.
  • Begrenzte Summen: Statt einer Deckung ohne Summenbegrenzung gibt es oft Höchstbeträge, die bei einem US-Klinikaufenthalt schnell ausgeschöpft sind.
  • Wer ist mitversichert? Partnerin, Partner und Kinder sind nicht immer eingeschlossen, oder nur, wenn sie mit dem Karteninhaber reisen.
  • Begrenzte Reisedauer: Auch Kartenversicherungen begrenzen die versicherte Dauer je Reise.
  • Rücktransport fehlt oder ist eng gefasst: Prüfen Sie, ob er enthalten ist und unter welcher Bedingung.
  • Schutz endet mit der Karte: Wechseln oder kündigen Sie die Karte, entfällt in der Regel auch die Versicherung.

Wenn Sie eine solche Karte besitzen, lesen Sie die Versicherungsbedingungen, nicht nur die Werbebroschüre. Als Ergänzung kann der Kartenschutz nützlich sein. Ihren Hauptschutz für die USA sollten Sie über eine eigene Auslandskrankenversicherung sicherstellen, die bei Ihrer Reise auch dann gilt, wenn Sie anders bezahlt haben.

Was tun im Notfall in den USA?

Im Ernstfall hilft eine feste Reihenfolge. So gehen Sie vor:

  1. Bei Lebensgefahr 911 wählen. Über die 911 erreichen Sie landesweit Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei. MedlinePlus nennt als Beispiele für einen Notruf unter anderem Atemnot, starke Schmerzen oder Druck in der Brust, einen Krampfanfall von mehr als einer Minute, plötzliche Lähmungen oder Sprachstörungen und starke Blutungen. Bei seelischen Krisen erreichen Sie rund um die Uhr die Nummer 988.
  2. Die passende Anlaufstelle wählen. Lebensbedrohliche und schwere Fälle gehören in die Notaufnahme (Emergency Room). Leichtere Beschwerden behandelt eine Urgent-Care-Praxis oder eine telemedizinische Beratung, mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  3. Die Notruf-Hotline des Versicherers anrufen. Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens vor einer teuren Maßnahme wie einer stationären Aufnahme oder Operation. Die Hotline kann geeignete Kliniken nennen, mit der Klinik sprechen und einen Rücktransport organisieren.
  4. Vorkasse oder Kostenübernahme klären. Rechnen Sie damit, dass Klinik oder Praxis eine Zahlung oder eine Kreditkarte verlangt. Bei größeren Beträgen kann Ihr Versicherer der Klinik eine Kostenübernahme erklären. Lassen Sie sich diese Zusage schriftlich bestätigen, wie es auch die Verbraucherzentrale empfiehlt. Eine Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen ist dafür hilfreich.
  5. Alle Belege sammeln. Bitten Sie um eine aufgeschlüsselte Rechnung („itemized bill“) mit Namen, Datum, Diagnose und einzelnen Leistungen. Heben Sie Zahlungsbelege, Rezepte, Apothekenquittungen und ärztliche Berichte auf. Damit reichen Sie die Kosten nach der Rückkehr bei Ihrem Versicherer ein.
  6. Medikamente vor Ort besorgen. Ein deutsches Rezept lösen US-Apotheken in der Regel nicht ein. Was Sie stattdessen tun und was bei der Einreise mit Medikamenten gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber Medikamente mitnehmen in die USA.

Notaufnahme, Urgent Care oder Telemedizin?

Die Wahl der Anlaufstelle entscheidet über Wartezeit und Kosten. Im Zweifel gilt: Wer sich in Gefahr fühlt, ruft die 911.

AnlaufstelleWofür sie gedacht istWas Sie wissen sollten
Emergency Room (Notaufnahme im Krankenhaus)lebensbedrohliche oder schwere Fälle, etwa Atemnot, Ohnmacht, tiefe Wunden, schwere Verbrennungen, allergischer Schockteuerste Variante; Versicherer sofort informieren
Urgent Care (Praxis ohne Termin)Erkältung, Grippe, Ohren- und Halsschmerzen, Verstauchungen, kleinere Schnittwunden und einfache Brüche, wenn nichts Lebensbedrohliches vorliegtlaut MedlinePlus eine Option, wenn Sie nicht zeitnah in eine Praxis kommen
Telemedizinerste Einschätzung per Telefon oder Video, etwa ob ein Praxisbesuch nötig istmanche Auslandskrankenversicherer bieten ärztliche Beratung über ihre Hotline an; prüfen Sie, ob Ihr Tarif das enthält

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine ärztliche Einschätzung. Bei Unsicherheit fragen Sie die Hotline Ihres Versicherers oder wählen Sie bei Gefahr sofort die 911.

Geschäftsreise: Wer zahlt, wenn Sie auf Dienstreise krank werden?

Für Beschäftigte gilt eine Sonderregel. Wer vorübergehend für den deutschen Arbeitgeber in den USA tätig und weiter gesetzlich krankenversichert ist, erhält die Leistungen der Krankenversicherung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber (§ 17 SGB V). Das gilt nach Angaben der DVKA auch für gesetzlich mitversicherte Familienangehörige, die die Person begleiten oder besuchen. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber die Kosten aber nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Die Differenz zu den US-Preisen bleibt beim Unternehmen.

Deshalb schließen viele Arbeitgeber eine Gruppen-Auslandsreisekrankenversicherung für Dienstreisen ab. Klären Sie vor der Abreise mit der Personal- oder Reiseabteilung:

  • ob ein Gruppenvertrag besteht und wie die Notrufnummer lautet,
  • ob private Verlängerungstage vor oder nach dem Termin mitversichert sind,
  • ob mitreisende Angehörige erfasst sind,
  • wer die Kosten vorstreckt, wenn eine Klinik Vorkasse verlangt.

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA spielt dabei keine Rolle für den Krankheitsfall. Es regelt bei einer Entsendung, in welchem Land Beiträge zur Rentenversicherung (auf US-Seite auch zur Krankenhausversicherung Medicare Part A) zu zahlen sind, nicht aber, wer eine Behandlung bezahlt. Nach einem Arbeitsunfall wenden Sie sich laut DVKA an den zuständigen deutschen Unfallversicherungsträger, etwa die Berufsgenossenschaft. Selbstständige und Freiberufler fallen nicht unter § 17 SGB V und brauchen in jedem Fall eigenen Schutz. Was auf Geschäftsreisen sonst zu beachten ist, von der Einreise bis zu den erlaubten Tätigkeiten, fasst unser Leitfaden für Geschäftsreisen in die USA zusammen.

Längere Aufenthalte: Was gilt bei mehr als sechs bis acht Wochen?

Jahrespolicen begrenzen die Dauer jeder einzelnen Reise. Laut Stiftung Warentest versichern alle Tarife im Vergleich Reisen von jeweils sechs bis zehn Wochen; die Verbraucherzentrale nennt sechs oder acht Wochen je nach Vertrag. Wer länger als 70 Tage am Stück unterwegs ist, braucht nach Angaben der Stiftung Warentest einen anderen Tarif. Für Langzeitreisen über mehrere Monate gibt es spezielle Policen, die deutlich teurer sind.

Das betrifft in den USA viele Reisende, denn die erlaubte Aufenthaltsdauer ist oft länger als der Versicherungsschutz:

  • Mit ESTA dürfen Sie bis zu 90 Tage je Einreise bleiben. Eine Jahrespolice mit acht Wochen Höchstdauer endet also mitten in einem langen Urlaub.
  • Mit einem B-2-Besuchervisum legt die Grenzbehörde CBP die Aufenthaltsdauer bei der Einreise fest, meist bis zu sechs Monate. Maßgeblich ist das Datum auf Ihrem elektronischen I-94. Gerade Eltern und Großeltern, die Familie in den USA über Wochen besuchen, liegen schnell über der Grenze ihrer Jahrespolice.
  • Bei einer Verlängerung des Aufenthalts muss auch der Versicherungsschutz mitwachsen. Wie eine Verlängerung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Artikel Aufenthalt in den USA verlängern.

Schließen Sie für solche Reisen vor der Abreise eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab, die den gesamten Zeitraum abdeckt, und planen Sie einen Puffer für eine spätere Rückreise ein. Für Studium und Austauschprogramme (etwa F-1 oder J-1) machen Hochschulen und Programmträger in der Regel eigene Vorgaben zur Krankenversicherung. Ob für Ihren Aufenthalt ESTA genügt oder ein Visum nötig ist, klärt unser Visa-Check in wenigen Minuten; die Grundlagen zum Besuchervisum finden Sie unter B-1/B-2-Visum: Grundlagen.

Wo finden Sie unabhängige Vergleiche?

Für einen neutralen Überblick eignen sich zwei Stellen. Die Stiftung Warentest veröffentlicht einen regelmäßig aktualisierten Tarifvergleich zur Auslandskrankenversicherung mit Bewertungen der Bedingungen, getrennt für Einzelpersonen und Familien. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Klauseln Sie meiden sollten, und bieten persönliche Beratung an, auch zur Frage, ob ein bestehender Vertrag noch passt. Vergleichsportale zeigen viele Tarife, sortieren aber nicht immer nach den Kriterien, die für die USA zählen.

So gehen Sie beim Vergleich vor:

  1. Legen Sie fest, wie lange Ihre längste Reise im Jahr dauert und wer mitreist.
  2. Prüfen Sie die acht Kriterien aus der Tabelle oben in den Versicherungsbedingungen, nicht nur im Werbetext.
  3. Klären Sie Vorerkrankungen vorab schriftlich mit dem Versicherer und die Reisefähigkeit mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  4. Speichern Sie Versicherungsnummer und Notrufnummer im Handy und notieren Sie beides auf Papier.

Denken Sie auch an Ihre Reiseapotheke: Welche Mittel Sie mitnehmen sollten, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder in der Apotheke. Medikamente gehören auf Flügen ins Handgepäck; die Regeln der US-Sicherheitskontrolle TSA für Flüssigkeiten und Medikamente erklärt unser Ratgeber Umsteigen und Inlandsflüge in den USA.

Nächste Schritte

Mit der passenden Auslandskrankenversicherung ist ein wichtiger Teil der Reisevorbereitung erledigt. Offen bleiben meist Einreise und Reisegenehmigung: Was an der Grenze passiert, erklärt unser Artikel USA-Einreise: CBP und Zoll. Ob ESTA genügt oder ein Visum nötig ist, zeigt der Visa-Check. Bei Visumantrag, Terminbuchung oder Global Entry unterstützen wir Sie gern; einen Überblick finden Sie unter Leistungen.

Dieser Artikel ist eine unverbindliche Orientierung, keine Versicherungs-, Rechts- oder Medizinberatung. Maßgeblich sind allein Ihre Versicherungsbedingungen. Über Einreise und Aufenthalt entscheiden allein die US-Behörden.

Häufige Fragen

Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse bei einer Reise in die USA?+

Nein. Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch während eines Auslandsaufenthalts, und das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erfasst nur die Rentenversicherung. Eine enge Ausnahme nach § 18 SGB V gilt nur, wenn Sie sich wegen Vorerkrankung oder Alter nachweislich nicht privat versichern können und die Kasse das vor der Reise festgestellt hat. Auch dann zahlt sie höchstens die Kosten, die in Deutschland entstanden wären.

Was kostet ein Arztbesuch in den USA?+

Feste Preise gibt es nicht, die Beträge schwanken stark. Ein Besuch in der Notaufnahme kostete 2019 bei großen US-Arbeitgeberversicherungen im Schnitt 2.453 US-Dollar, die Ausgaben eines Krankenhauses lagen 2024 bei rund 3.300 US-Dollar je Behandlungstag. Eine Arztpraxis oder Urgent-Care-Praxis ist in der Regel günstiger als die Notaufnahme.

Reicht die Reiseversicherung meiner Kreditkarte für die USA?+

Die Stiftung Warentest rät davon ab, sich beim Auslandskrankenschutz auf die Kreditkarte zu verlassen. Oft gilt der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und es ist nicht sicher, ob alle Familienmitglieder, ausreichende Summen und ein Rücktransport eingeschlossen sind. Als Ergänzung kann er nützlich sein, als Hauptschutz eignet sich eine eigene Auslandskrankenversicherung.

Wie lange darf eine USA-Reise mit einer Jahrespolice dauern?+

Jahrespolicen begrenzen die Dauer jeder einzelnen Reise, laut Stiftung Warentest auf sechs bis zehn Wochen je nach Tarif. Wer länger als 70 Tage am Stück unterwegs ist, braucht einen Langzeittarif. Das ist wichtig, weil ESTA Aufenthalte bis 90 Tage und ein B-2-Visum meist bis zu sechs Monate erlaubt.

Was mache ich, wenn ich in den USA krank werde oder einen Unfall habe?+

Bei Lebensgefahr wählen Sie die 911, bei leichteren Beschwerden kommt eine Urgent-Care-Praxis in Frage. Rufen Sie so früh wie möglich die Notruf-Hotline Ihres Versicherers an, spätestens vor einer stationären Aufnahme oder Operation, und klären Sie Vorkasse oder Kostenübernahme. Sammeln Sie aufgeschlüsselte Rechnungen, Zahlungsbelege und Arztberichte für die Erstattung.

Bin ich auf einer Dienstreise in die USA über den Arbeitgeber versichert?+

Gesetzlich versicherte Beschäftigte, die vorübergehend für ihren deutschen Arbeitgeber in den USA tätig sind, erhalten die Leistungen im Krankheitsfall nach § 17 SGB V vom Arbeitgeber. Die Krankenkasse erstattet ihm aber nur Kosten bis zu den deutschen Vertragssätzen, deshalb haben viele Unternehmen eine Gruppen-Auslandsreisekrankenversicherung. Fragen Sie vor der Reise die Personalabteilung nach Vertrag und Notrufnummer.

Was kostet eine gute Auslandskrankenversicherung?+

Gute Jahresverträge gibt es laut Stiftung Warentest (Stand Oktober 2026) für Einzelpersonen ab etwa 8 Euro und für Familien ab etwa 30 Euro im Jahr. Ältere Reisende zahlen meist mehr, für eine 70-Jährige nennt der Test knapp 21 Euro im Jahr. Langzeittarife für Reisen über mehrere Monate sind deutlich teurer.

Quellen

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US-Visa-Service Redaktion

Fachredaktion Einreise & US-Visa

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