Aufenthalt in den USA verlängern: ESTA, I-539 und Overstay-Folgen
Mit ESTA sind höchstens 90 Tage möglich, eine Verlängerung gibt es nicht. Wie Sie mit B-1/B-2-Visum per I-539 verlängern, was bei Abstechern nach Kanada gilt und was ein Overstay kostet, erklärt dieser Ratgeber.

Inhalt
- Wie lange dürfen Sie mit ESTA und mit Visum bleiben?
- ESTA vs. B-2: Aufenthalt, Verlängerung, Folgen
- Warum gibt es bei ESTA keine Verlängerung, und was ist Satisfactory Departure?
- Aufenthalt in den USA verlängern mit B-1/B-2: Wie funktioniert das I-539?
- Welchen Status haben Sie, solange der Antrag läuft?
- I-94 online abrufen und prüfen: So geht's
- Abstecher nach Kanada, Mexiko oder in die Karibik: Zählt das zu den 90 Tagen?
- Wie oft und wie lange insgesamt darf man mit ESTA in die USA?
- Was passiert bei einem Overstay?
- Ausreise dokumentieren: So belegen Sie die rechtzeitige Ausreise
- Nächste Schritte, wenn 90 Tage nicht reichen
Mit ESTA lässt sich der Aufenthalt in den USA nicht verlängern. Das Visa Waiver Program erlaubt höchstens 90 Tage pro Einreise, ohne Verlängerung und ohne Wechsel in einen anderen Status. Nur in echten Notfällen können die Behörden eine Frist von bis zu 30 Tagen gewähren, die sogenannte Satisfactory Departure. Wer mit einem B-1/B-2-Visum eingereist ist, kann dagegen bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS mit dem Formular I-539 eine Verlängerung beantragen, und zwar vor dem Datum, das im I-94 steht. Die Gebühr beträgt Stand November 2026 420 US-Dollar online oder 470 US-Dollar auf Papier.
Dieser Ratgeber erklärt, wie lange Sie mit ESTA und mit Visum bleiben dürfen, wie der Verlängerungsantrag funktioniert, wie Sie Ihr I-94 prüfen, was bei Abstechern nach Kanada, Mexiko oder in die Karibik gilt und welche Folgen ein Overstay hat, also eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer. Er ist eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Über Einreise, Aufenthalt und Verlängerung entscheiden allein die US-Behörden.
Wie lange dürfen Sie mit ESTA und mit Visum bleiben?
Mit ESTA dürfen Sie pro Einreise höchstens 90 Tage bleiben, für Tourismus, Geschäftstermine oder Transit. Die Frist steht im Gesetz (INA 217) und beginnt mit dem Tag der Einreise. Die zweijährige Gültigkeit der ESTA ist etwas anderes: Sie bestimmt nur, wie lange Sie mit derselben Genehmigung einreisen dürfen. Läuft die ESTA während des Aufenthalts ab, hat das laut CBP keine Auswirkung auf Ihre Ausreise.
Beim B-1/B-2-Visum legt der Beamte der Grenzbehörde CBP die Aufenthaltsdauer bei jeder Einreise fest. Maßgeblich ist das Datum „Admit Until“ im elektronischen I-94, dem Ein- und Ausreisedatensatz. Besucher zu touristischen und privaten Zwecken (B-2) erhalten nach 8 CFR 214.2(b) in der Regel mindestens sechs Monate. Eine Einreise als Besucher darf höchstens ein Jahr umfassen, Verlängerungen gibt es in Schritten von höchstens sechs Monaten. Die Gültigkeit des Visums, oft bis zu zehn Jahre, sagt dagegen nur, bis wann Sie einreisen dürfen. Den Unterschied erklärt unser Beitrag B-1/B-2-Visum ausführlich.
ESTA vs. B-2: Aufenthalt, Verlängerung, Folgen
| Punkt | ESTA (Visa Waiver Program) | B-2-Besuchervisum |
|---|---|---|
| Höchstdauer pro Einreise | 90 Tage, gesetzlich festgelegt | laut I-94, in der Regel 6 Monate |
| Verlängerung im Land | nicht möglich; nur im Notfall bis zu 30 Tage Satisfactory Departure | Antrag I-539 bei USCIS, je Schritt höchstens 6 Monate |
| Wechsel in einen anderen Status | nicht möglich | grundsätzlich per I-539 möglich, etwa zu F-1 |
| Gebühr für die Verlängerung | entfällt | 420 USD online, 470 USD auf Papier |
| Abstecher nach Kanada, Mexiko, Karibik | Zeit zählt zu den 90 Tagen | CBP prüft bei der Rückkehr neu, danach gilt das aktuelle I-94 |
| Folge eines Overstays | Verlust der ESTA-Berechtigung, künftig nur noch mit Visum | Visum wird automatisch ungültig (INA 222(g)) |
| Bei langem Overstay | Einreisesperre von 3 oder 10 Jahren möglich | Einreisesperre von 3 oder 10 Jahren möglich |
Für die meisten Urlaubs- und Geschäftsreisen genügen 90 Tage. Wer von vornherein länger bleiben will, etwa für einen Winter in Florida oder einen langen Besuch bei Kindern und Enkeln, sollte vor der Reise ein B-2-Visum beantragen. Ob ESTA für Ihre Pläne reicht, klärt der Beitrag ESTA oder Visum.
Warum gibt es bei ESTA keine Verlängerung, und was ist Satisfactory Departure?
Wer über das Visa Waiver Program einreist, akzeptiert dessen Bedingungen. Die ESTA-FAQ der CBP sagt dazu klar: Wer mit ESTA eingelassen wurde, darf seinen Status weder ändern noch verlängern. Auch USCIS schließt Reisende aus dem Visa Waiver Program ausdrücklich vom Formular I-539 aus. Hinzu kommt der Verzicht auf Rechtsmittel: Gegen eine Einreiseverweigerung oder eine Abschiebung wegen eines Verstoßes gibt es, außer bei einem Asylantrag, kein Widerspruchsrecht.
Eine einzige Ausnahme für Notfälle regelt die Vorschrift 8 CFR 217.3(a). Hindert Sie ein Notfall daran, innerhalb der 90 Tage auszureisen, kann die zuständige Einwanderungsbehörde nach eigenem Ermessen eine Satisfactory Departure von bis zu 30 Tagen gewähren. Reisen Sie innerhalb dieser Frist aus, gilt Ihr Besuch als ordnungsgemäß beendet, ohne Overstay. Denkbare Fälle sind ein Krankenhausaufenthalt, eine schwere Erkrankung eines mitreisenden Kindes oder gestrichene Flüge nach einer Naturkatastrophe.
So gehen Sie im Notfall vor: Melden Sie sich so früh wie möglich und noch vor Ablauf der 90 Tage bei den US-Einwanderungsbehörden (USCIS oder CBP). Halten Sie Belege bereit, etwa ein ärztliches Attest, die Stornierung der Airline oder einen neuen Rückflug. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben.
Wichtig: Satisfactory Departure ist eine Ermessensentscheidung für echte Notfälle. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, und als Weg, um die Reise einfach zu verlängern, taugt sie nicht.
Wer merkt, dass 90 Tage nicht reichen, plant die nächste Reise mit einem B-2-Visum. Den Antrag stellen Sie in Deutschland, mit persönlichem Interview in Berlin, Frankfurt oder München.
Aufenthalt in den USA verlängern mit B-1/B-2: Wie funktioniert das I-539?
Mit einem Besuchervisum können Sie die Verlängerung bei der Bundesbehörde USCIS beantragen, wenn Sie rechtmäßig eingereist sind, Ihren Status eingehalten und nicht unerlaubt gearbeitet haben. Ihr Reisepass muss für die gesamte Zeit gültig bleiben. Typische Gründe sind eine Krankheit, die Betreuung eines Angehörigen oder ein Projekt, das sich als Geschäftsbesuch unerwartet verzögert.
So gehen Sie vor:
- I-94 prüfen: Rufen Sie Ihr I-94 ab und notieren Sie das Datum „Admit Until“. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei USCIS eingegangen sein.
- Frist einhalten: USCIS empfiehlt, den Antrag mindestens 45 Tage, aber in der Regel nicht mehr als sechs Monate vor Ablauf zu stellen. Ein verspäteter Antrag wird nur ausnahmsweise akzeptiert, etwa bei außergewöhnlichen Umständen, auf die Sie keinen Einfluss hatten.
- Begründung schreiben: Die Ausfüllhinweise zum I-539 verlangen für B-Besucher eine Erklärung mit vier Punkten: warum Sie länger bleiben möchten, warum der Aufenthalt trotzdem vorübergehend ist und wie Sie die Ausreise organisiert haben, welche Folgen er für Arbeit oder Wohnsitz im Heimatland hat und wie Sie den Aufenthalt finanzieren.
- Nachweise sammeln: Kopie des I-94, Passkopie, Kontoauszüge oder Kreditkartenrahmen, ein Rückflugticket, eine Bestätigung des Arbeitgebers oder ein ärztliches Attest.
- Antrag einreichen und bezahlen: online für 420 US-Dollar oder auf Papier für 470 US-Dollar (USCIS-Gebührenliste G-1055, Ausgabe vom 26. Oktober 2026). Den Einreichungsort für Papieranträge hat USCIS zum 7. Oktober 2026 geändert. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Anschrift auf uscis.gov/i-539.
- Entscheidung abwarten: Verlängert wird um höchstens sechs Monate pro Schritt. Die Eingangsbestätigung von USCIS bewahren Sie gut auf.
Und hat HR-1 neue Gebühren gebracht? Für das I-539 selbst nicht. Das Haushaltsgesetz HR-1 von 2025 hat unter anderem die ESTA-Gebühr erhöht und eine I-94-Gebühr an Landgrenzen eingeführt. In der aktuellen Gebührenliste von USCIS steht beim I-539 aber kein zusätzlicher HR-1-Betrag. Die Visa Integrity Fee von mindestens 250 US-Dollar betrifft die Visumerteilung, nicht die Verlängerung, und wird Stand November 2026 noch nicht erhoben.
Wie lange USCIS braucht, veröffentlicht die Behörde unter egov.uscis.gov/processing-times. Die Zeiten schwanken. Rechnen Sie damit, dass die Entscheidung erst nach dem ursprünglichen Ausreisedatum kommt, unter Umständen sogar erst nach dem Ende des beantragten Zeitraums.
Welchen Status haben Sie, solange der Antrag läuft?
Haben Sie rechtzeitig einen ernsthaften Antrag gestellt, sammeln Sie nach der Verwaltungspraxis von USCIS während der gesamten Bearbeitung keine „unlawful presence“, also keine Zeit unrechtmäßiger Anwesenheit. Das gilt nur, wenn Sie Ihren Status vorher eingehalten haben und nicht unerlaubt arbeiten. Das Gesetz selbst schützt nur bis zu 120 Tage (INA 212(a)(9)(B)(iv)), USCIS dehnt das nach seiner Leitlinie auf die gesamte Bearbeitungszeit aus.
Der Haken: Sie befinden sich in dieser Zeit in einer von der Behörde geduldeten Aufenthaltszeit, nicht in einem gültigen Status. Lehnt USCIS den Antrag ab, beginnt die unrechtmäßige Anwesenheit am Tag nach der Ablehnung. Dann sollten Sie umgehend ausreisen. Reisen Sie freiwillig vor der Entscheidung aus, löst das laut USCIS-Leitlinie bei einem rechtzeitigen, ernsthaften Antrag keine Einreisesperre aus. Ob Ihr Visum danach weiter gilt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das vor der nächsten Reise prüfen, etwa in unserer individuellen Beratung.
I-94 online abrufen und prüfen: So geht's
Das I-94 legt CBP bei Einreise per Flugzeug oder Schiff automatisch elektronisch an, ohne Gebühr. Es ist Ihr wichtigster Nachweis über Einreise und erlaubte Aufenthaltsdauer. So rufen Sie es ab:
- Öffnen Sie die offizielle Seite i94.cbp.dhs.gov oder die CBP-App CBP Link.
- Wählen Sie „Get Most Recent I-94“ und geben Sie Name, Geburtsdatum und Passdaten genau wie im Pass ein.
- Prüfen Sie die Class of Admission: „WT“ steht für Tourismus mit ESTA, „WB“ für Geschäftsreisen mit ESTA, „B2“ oder „B1“ für das Visum.
- Prüfen Sie das Datum „Admit Until“. Amerikanische Daten stehen in der Reihenfolge Monat, Tag, Jahr: „03-10“ bedeutet also 10. März, worauf auch das Auswärtige Amt hinweist.
- Speichern Sie das I-94 als PDF und drucken Sie es aus. Über „Get Travel History“ sehen Sie Ihre Ein- und Ausreisen der vergangenen zehn Jahre.
Die Seite bietet außerdem eine Funktion „Check Travel Compliance“, die anzeigt, ob Sie die Bedingungen Ihrer Einreise eingehalten haben. CBP betont, dass beide Auskünfte eine Hilfe sind und keine rechtsverbindlichen Dokumente. Stimmt etwas nicht, etwa ein falsches Datum, lassen Sie es umgehend bei CBP korrigieren. Wie die Einreise und der I-94-Eintrag ablaufen, zeigt unser Beitrag Einreise, Zoll und CBP.
Bei längeren Aufenthalten gilt außerdem: Ausländer, die 30 Tage oder länger in den USA bleiben, müssen registriert sein. Das I-94 gilt nach den Vorschriften (8 CFR 264.1, Final Rule vom 29. Juni 2026) als Registrierung, auch bei ESTA. Erwachsene ab 18 Jahren müssen den Nachweis laut Gesetz jederzeit bei sich führen. Tragen Sie deshalb Ihren Pass und einen Ausdruck des I-94 mit.
Abstecher nach Kanada, Mexiko oder in die Karibik: Zählt das zu den 90 Tagen?
Ja. Ein Ausflug in ein Nachbarland setzt die 90 Tage nicht zurück. Nach 8 CFR 217.3(b) dürfen Sie nach einer Reise in ein angrenzendes Land oder auf eine benachbarte Insel nur für den Rest des ursprünglichen Aufenthalts wieder einreisen. Die Tage im Nachbarland laufen also mit.
Ein Beispiel: Sie reisen am 1. Juni nach New York ein, verbringen ab dem 1. August drei Wochen in Kanada und kommen dann zurück. Nach der Rückkehr bleibt Ihnen nur noch gut eine Woche bis zum Ende der ursprünglichen 90 Tage.
Als angrenzende Gebiete gelten Kanada und Mexiko. Zu den benachbarten Inseln zählt das US-Einwanderungsgesetz (INA 101(b)(5)) unter anderem Bermuda, die Bahamas, Jamaika, die Dominikanische Republik, Haiti, Barbados, Trinidad, Martinique, die Inseln über und unter dem Winde sowie weitere britische, französische und niederländische Gebiete in der Karibik und Saint-Pierre und Miquelon. Kuba steht ebenfalls auf der Liste, eine Reise dorthin schließt Sie aber seit dem 12. Januar 2021 von ESTA aus. Eine Karibik-Kreuzfahrt ab Florida verlängert den Aufenthalt deshalb nicht. Hawaii, Alaska, Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln gehören ohnehin zu den USA.
Zwei weitere Regeln sollten Sie kennen:
- Weiterflug: Ihr Rück- oder Weiterflugticket muss aus dieser Region hinausführen, etwa zurück nach Europa. Endet die Reise in Kanada, Mexiko oder auf einer der Inseln, ist ESTA nur für Personen möglich, die dort wohnen.
- Landweg: Auch für die Einreise aus Kanada oder Mexiko über Land brauchen Sie eine gültige ESTA.
Einen neuen Zeitraum von 90 Tagen gibt es erst nach einer Ausreise außerhalb dieser Region, etwa nach Europa, und nur, wenn der CBP-Beamte Sie erneut einreisen lässt.
Wie oft und wie lange insgesamt darf man mit ESTA in die USA?
Eine feste Obergrenze pro Jahr gibt es nicht. Die ESTA gilt zwei Jahre für beliebig viele Einreisen mit jeweils höchstens 90 Tagen. Trotzdem ist jede Einreise eine neue Entscheidung des CBP-Beamten. Nach dem Einwanderungsgesetz (INA 214(b)) gilt jeder Besucher zunächst als Einwanderer, bis er das Gegenteil glaubhaft macht. Der Beamte prüft also, ob Ihr Lebensmittelpunkt noch in Deutschland liegt.
| Mythos | Praxis |
|---|---|
| „Mit ESTA darf man 180 Tage im Jahr in den USA sein.“ | Eine solche Regel gibt es für ESTA nicht. Jede Einreise ist auf 90 Tage begrenzt, und CBP prüft, ob Sie nur zu Besuch sind. |
| „Ein Abstecher nach Kanada oder Mexiko startet die 90 Tage neu.“ | Nein, die Zeit dort zählt mit (8 CFR 217.3(b)). |
| „Zwei Jahre ESTA heißt zwei Jahre Aufenthalt.“ | Die zwei Jahre betreffen nur die Gültigkeit der Reisegenehmigung. |
| „Ein Tag zu lang ist kein Problem.“ | Schon ein Tag Overstay kostet die ESTA-Berechtigung. |
| „Mit einem Zehn-Jahres-Visum darf man zehn Jahre bleiben.“ | Maßgeblich ist allein das Datum im I-94. |
Die Zahl 180 stammt vermutlich aus anderen Zusammenhängen. In Europa gilt für Besucher aus Drittstaaten die Schengen-Regel von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Und die US-Steuerbehörde IRS kennt den „Substantial Presence Test“: Wer im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und gewichtet über drei Jahre 183 Tage in den USA ist, kann steuerlich als ansässig gelten. Klären Sie solche Fragen bei langen Aufenthalten mit einer Steuerberatung.
Warnsignale für CBP sind zum Beispiel lange Aufenthalte mit kurzen Pausen dazwischen, mehr Zeit in den USA als zu Hause, eine eigene Wohnung, ein Auto oder eine Partnerschaft in den USA ohne erkennbare Bindungen in Deutschland. Wer regelmäßig überwintert oder Familie lange besucht, ist mit einem B-2-Visum meist besser beraten. Auch dann muss er aber Bindungen an Deutschland belegen, etwa Wohnung, Arbeit oder Rente. Wer während langer Aufenthalte für den deutschen Arbeitgeber arbeiten will, liest vorher unseren Beitrag Remote arbeiten mit ESTA.
Was passiert bei einem Overstay?
Ein Overstay beginnt am Tag nach dem Datum in Ihrem I-94, bei ESTA also nach dem 90. Tag. Die Folgen sind deutlich schwerer, als viele erwarten:
- Verlust der ESTA-Berechtigung: Wer schon einmal ohne Visum eingereist ist, darf die Bedingungen dieser Einreise nicht verletzt haben (INA 217(a)(7)). Der ESTA-Antrag fragt ausdrücklich, ob Sie je länger als erlaubt geblieben sind. Nach einem Overstay reisen Sie in aller Regel nur noch mit Visum ein.
- Ungültiges Visum: Nach INA 222(g) wird ein Visum automatisch ungültig, sobald Sie die erlaubte Zeit überschreiten. Ein neues Visum müssen Sie grundsätzlich im Land Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, für Deutsche also in Deutschland.
- Einreisesperren: Wer mehr als 180 Tage, aber weniger als ein Jahr unrechtmäßig im Land war und dann ausreist, darf drei Jahre nicht wieder einreisen. Ab einem Jahr sind es zehn Jahre (INA 212(a)(9)(B)). Zeiten vor dem 18. Geburtstag zählen nicht mit.
- Festnahme: Das Auswärtige Amt warnt, dass auch eine nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Ein- oder Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen kann. Bei Kontrollen werden Betroffene festgehalten und zur sofortigen Ausreise aufgefordert. Spätere Visumanträge und Einreisen können abgelehnt oder mit Sperren belegt werden.
Achtung: Haben Sie die Frist bereits überschritten, ist laut Auswärtigem Amt eine freiwillige Ausreise, bevor die US-Behörden tätig werden, in der Regel straffrei möglich, sofern keine weiteren Verstöße vorliegen. Die Folgen für ESTA und Visum bleiben trotzdem bestehen.
Ausreise dokumentieren: So belegen Sie die rechtzeitige Ausreise
Fliegen Sie aus den USA ab, übermittelt die Airline vor dem Start eine elektronische Passagierliste an CBP (19 CFR 122.75a). So wird Ihre Ausreise im I-94-System vermerkt. Seit dem 26. Dezember 2025 darf CBP bei der Ausreise zudem Gesichtsbilder aller Nicht-US-Bürger aufnehmen, an zahlreichen Flughäfen geschieht das bereits. Trotzdem lohnt sich eine eigene Dokumentation, besonders wenn Sie über Land nach Kanada oder Mexiko ausreisen oder knapp vor Fristende fliegen:
- Bewahren Sie Bordkarten, E-Tickets und Buchungsbestätigungen des Rückflugs auf.
- Heben Sie Einreisestempel oder Belege des nächsten Landes auf, etwa aus Kanada oder Mexiko.
- Sichern Sie Hotel- und Kartenbelege aus dem Ausland, die Ihren Aufenthaltsort zeigen.
- Prüfen Sie einige Tage nach der Rückkehr unter „Get Travel History“ auf i94.cbp.dhs.gov, ob die Ausreise eingetragen ist.
Fehlt die Ausreise, wenden Sie sich mit Ihren Belegen an CBP. Ein fehlender Eintrag kann sonst bei der nächsten ESTA oder beim Visumantrag wie ein Overstay aussehen.
Nächste Schritte, wenn 90 Tage nicht reichen
Planen Sie einen Aufenthalt über 90 Tage, beantragen Sie das B-2-Visum rechtzeitig vor der Reise. Unser kostenloser Visa-Check zeigt in wenigen Minuten, ob ESTA genügt oder ein Visum nötig ist. Bei DS-160, Termin und Interview unterstützen wir Sie gern, die Details finden Sie unter Leistungen. Reisen Sie mit Kindern oder Enkeln, hilft der Ratgeber Einreise mit Kindern. Bei einem drohenden Overstay, einer früheren Überschreitung oder einer abgelehnten Verlängerung klären Sie Ihre Lage am besten in der individuellen Beratung. Die endgültige Entscheidung über Einreise und Aufenthalt treffen immer die US-Behörden.
Häufige Fragen
Kann ich einen Aufenthalt mit ESTA über 90 Tage hinaus verlängern?+
Nein. Wer über das Visa Waiver Program mit ESTA einreist, darf seinen Status laut CBP weder verlängern noch ändern. Nur wenn ein Notfall wie ein Krankenhausaufenthalt die Ausreise verhindert, kann die Behörde nach Ermessen bis zu 30 Tage Satisfactory Departure gewähren (8 CFR 217.3). Wer länger bleiben will, braucht für die nächste Reise ein B-2-Visum.
Wie verlängere ich meinen Aufenthalt mit einem B-2-Visum?+
Sie stellen bei USCIS das Formular I-539, und zwar bevor das Datum „Admit Until“ in Ihrem I-94 abläuft; USCIS empfiehlt mindestens 45 Tage Vorlauf. Beizulegen ist eine Begründung, warum der Aufenthalt vorübergehend bleibt und wie Sie ihn finanzieren. Die Gebühr beträgt Stand November 2026 420 US-Dollar online oder 470 US-Dollar auf Papier.
Zählt ein Ausflug nach Kanada oder Mexiko zu den 90 Tagen mit ESTA?+
Ja. Nach einer Reise nach Kanada, Mexiko oder auf eine benachbarte Insel wie die Bahamas oder in die Karibik dürfen Sie nur für den Rest der ursprünglichen 90 Tage wieder einreisen (8 CFR 217.3(b)). Die Tage im Nachbarland laufen also mit. Ein neuer Zeitraum beginnt erst nach einer Ausreise außerhalb dieser Region, etwa nach Europa.
Wie oft darf ich mit ESTA in die USA reisen?+
Eine feste Höchstzahl an Reisen oder Tagen pro Jahr gibt es nicht; die ESTA gilt zwei Jahre für beliebig viele Einreisen von jeweils bis zu 90 Tagen. Bei jeder Einreise prüft der CBP-Beamte aber, ob Sie nur zu Besuch sind und Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Lange Aufenthalte mit kurzen Pausen können zur Einreiseverweigerung führen.
Was passiert, wenn ich mit ESTA einen Tag zu lang bleibe?+
Schon ein Tag Overstay verletzt die Bedingungen des Visa Waiver Program, und künftige Reisen sind dann in aller Regel nur noch mit Visum möglich. Das Auswärtige Amt warnt, dass auch geringfügige Überschreitungen bei Ein- oder Ausreise zu Festnahme und Abschiebung führen können. Bei mehr als 180 Tagen unrechtmäßigem Aufenthalt drohen zudem Einreisesperren von 3 oder 10 Jahren.
Wo sehe ich, wie lange ich in den USA bleiben darf?+
Maßgeblich ist das Datum „Admit Until“ in Ihrem elektronischen I-94, nicht die Gültigkeit von ESTA oder Visum. Sie rufen es kostenlos auf der offiziellen Seite i94.cbp.dhs.gov oder in der App CBP Link ab. Beachten Sie das US-Datumsformat Monat-Tag-Jahr.
Darf ich in den USA bleiben, solange mein Antrag auf Verlängerung läuft?+
Haben Sie den I-539 rechtzeitig und ernsthaft gestellt und nicht unerlaubt gearbeitet, sammeln Sie nach USCIS-Praxis während der Bearbeitung keine unrechtmäßige Anwesenheit. Einen gültigen Status haben Sie in dieser Zeit aber nicht. Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie sofort ausreisen, weil die unrechtmäßige Anwesenheit am Folgetag beginnt.
Quellen
- 8 U.S.C. 1182 (INA 212): Inadmissible aliens, unlawful presence bars · U.S. Government Publishing Office (govinfo)
- Instructions for Form I-539, Application to Extend/Change Nonimmigrant Status · U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)
- Consolidation of Guidance Concerning Unlawful Presence (AFM 40.9.2) · U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)
- USA: Reise- und Sicherheitshinweise (Aufenthaltsdauer, Overstay, Festnahmen) · Auswärtiges Amt
- 8 CFR 214.2(b) Visitors: admission period and extensions · Electronic Code of Federal Regulations (eCFR)
- Fee Schedule (Form G-1055), edition 10/26/26 · U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)
- 8 U.S.C. 1202 (INA 222(g)): Nonimmigrant visa void at conclusion of authorized stay · U.S. Government Publishing Office (govinfo)
- ESTA Frequently Asked Questions (90 days, no extension, VWP conditions) · U.S. Customs and Border Protection (CBP)
- 8 CFR 217.3 Maintenance of status (satisfactory departure, readmission after contiguous territory) · Electronic Code of Federal Regulations (eCFR)
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US-Visa-Service Redaktion
Fachredaktion Einreise & US-Visa
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