Persönliche Beratung · Visa ohne Festpreis

Warum manche Visa bei uns mit einer persönlichen Beratung beginnen

Bei Arbeitsvisa, Geschäftsreisen und Sonderfällen entscheiden die Details: was Sie in den USA genau tun, welches Unternehmen hinter der Reise steht, welche Staatsangehörigkeit Sie haben und wo Sie bisher waren. Im persönlichen Gespräch klären wir das – bevor Sie Zeit und Geld in den falschen Antrag investieren.

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Warum zuerst Beratung?

Warum es hier keinen Festpreis „von der Stange“ gibt

Ein Besuchervisum folgt einem weitgehend standardisierten Ablauf. Bei Arbeitsvisa, Geschäftsreisen mit besonderen Tätigkeiten oder einer schwierigen Vorgeschichte ist das anders: Welche Kategorie überhaupt infrage kommt, ob ESTA genügt, welche Nachweise das Konsulat erwartet und ob vorab eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS nötig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ein pauschal buchbares Paket würde eine Sicherheit versprechen, die es so nicht gibt. In der Beratung legen wir deshalb zuerst gemeinsam die Grundlage – danach wissen Sie, welcher Weg realistisch ist, und erhalten auf Wunsch ein Angebot, das zu Ihrem Fall passt.

Die Kategorie muss passen

ESTA, Geschäftsvisum oder Arbeitsvisum: B-1, E-1, E-2, L-1, O-1, P und I haben jeweils eigene, eng definierte Voraussetzungen. Wird die falsche Kategorie beantragt, droht eine Ablehnung – und die bleibt dauerhaft in Ihrer Visa-Historie.

Geschäftsreise oder schon Arbeit?

Meetings, Verhandlungen und Messebesuche sind mit B-1 oder ESTA erlaubt. Praktische Mitarbeit, Montage oder Projektarbeit vor Ort können dagegen ein Arbeitsvisum erfordern – die Grenze ist fein.

Das Unternehmen ist Teil des Antrags

Eigentümerstruktur, Staatsangehörigkeit der Anteilseigner, Investitionen oder Konzernverbindungen prüft das Konsulat bei Arbeitsvisa genauso gründlich wie Ihre Person.

Die Vorgeschichte zählt

Eine frühere Ablehnung, ein verweigerter ESTA-Antrag oder ein überschrittener Aufenthalt verändern die Ausgangslage grundlegend und brauchen eine eigene Strategie.

Diese Voraussetzungen prüfen wir in der Beratung

Ein Überblick über die Punkte, die typischerweise entscheiden. Welche davon in Ihrem Fall den Ausschlag geben, klären wir gemeinsam.

Reisezweck & Tätigkeit vor Ort

Entscheidend ist nicht der Titel der Reise, sondern was Sie in den USA konkret tun.

  • Geplante Tätigkeiten: Meetings, Vertragsverhandlungen, Konferenzen, Messen, Schulungen oder praktische Arbeit
  • Montage-, Wartungs- oder Servicetätigkeiten – als Geschäftsreise nur unter engen Voraussetzungen möglich
  • Geplanter Start, Dauer, Häufigkeit und Rhythmus Ihrer Aufenthalte
  • Kombination aus geschäftlichen und privaten Anteilen (B-1/B-2)

Unternehmen & Firmenkonstellation

Hinter Geschäftsreisen und Arbeitsvisa steht ein Unternehmen – bei Arbeitsvisa muss es selbst bestimmte Kriterien erfüllen.

  • Wer Sie entsendet und wer Ihr Gehalt zahlt – bei Geschäftsreisen in der Regel weiterhin das Unternehmen außerhalb der USA
  • Rechtsform, Sitz und Eigentümerstruktur der Gesellschaften in Deutschland und in den USA
  • Staatsangehörigkeit der Anteilseigner – bei E-Visa müssen mindestens 50 % in Händen von Staatsangehörigen des Vertragsstaates liegen
  • Verbindung zwischen deutscher und US-Gesellschaft (Mutter, Tochter, Niederlassung, Kunde oder Partner) – zentral für das L-1-Visum
  • Höhe und Herkunft einer Investition (E-2) bzw. Umfang des Handels mit den USA (E-1)

Ihre Person & Qualifikation

Neben dem Unternehmen muss auch Ihre Rolle zur gewählten Kategorie passen.

  • Position und Aufgaben in den USA: Führungskraft, Manager, Spezialist oder unverzichtbare Fachkraft
  • Bisherige Beschäftigung im Unternehmen – beim L-1 mindestens ein Jahr ununterbrochen innerhalb der letzten drei Jahre
  • Ausbildung, Berufserfahrung, Auszeichnungen und Nachweise besonderer Fähigkeiten (vor allem bei O-1 und P)
  • Mitreisende Familienangehörige: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahren

Staatsangehörigkeit & ESTA-Berechtigung

Ihre Staatsangehörigkeit entscheidet, ob eine visumfreie Einreise überhaupt möglich ist – und bei E-Visa über die Kategorie selbst.

  • Ihre Staatsangehörigkeit(en) und ob Sie am Visa Waiver Program (ESTA) teilnehmen können
  • Doppelte Staatsangehörigkeiten – sie können ESTA ausschließen und sind bei E-Visa gesondert zu prüfen
  • Art und Gültigkeit Ihres Reisepasses
  • Wohnsitz und Aufenthaltsstatus, wenn Sie nicht in Ihrem Herkunftsland leben

Reisehistorie & Länderaufenthalte

Wo Sie bisher waren, beeinflusst ESTA-Berechtigung, Prüfungstiefe und Bearbeitungsdauer.

  • Frühere USA-Aufenthalte, Visa und ESTA-Genehmigungen – inklusive Zweck und Dauer der Reisen
  • Aufenthalte in bestimmten Ländern (u. a. Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia, Jemen, Nordkorea, Kuba), die ESTA ausschließen oder zusätzliche Sicherheitsprüfungen auslösen können
  • Überschrittene Aufenthaltsdauern (Overstay) oder Verstöße gegen frühere Aufenthaltsbedingungen

Vorgeschichte & besondere Umstände

Manche Punkte schließen ein Visum nicht aus, verlangen aber eine eigene Strategie.

  • Frühere Visumablehnungen oder verweigerte ESTA-Anträge
  • Strafrechtliche Einträge, Festnahmen oder Verfahren – auch wenn sie getilgt oder lange her sind
  • Frühere oder laufende Einwanderungsanträge (z. B. Green Card), die die geforderte Rückkehrabsicht berühren können
  • Bindungen an Ihr Heimatland (Beruf, Familie, Wohnsitz) und die Finanzierung des Aufenthalts

Worauf es je Visumart ankommt

Jede Kategorie hat ihren eigenen Prüfschwerpunkt. Kommen Sie von einer Produktseite, ist Ihre Visumart hervorgehoben.

B-1

Geschäftsvisum

  • Abgrenzung zwischen erlaubter Geschäftstätigkeit und Arbeit
  • Prüfung, ob ESTA ausreicht oder ein Visum nötig ist
  • Nachweise von Arbeitgeber und US-Geschäftspartner
  • Planung bei häufigen oder längeren Aufenthalten
B-1/B-2 Ihre Visumart

Kombiniertes Geschäfts- und Besuchervisum

  • Mischung aus Geschäfts- und Privatreisen
  • Aufenthalte, die über die 90 Tage einer ESTA-Einreise hinausgehen
  • Gründe, warum ESTA in Ihrem Fall nicht möglich ist
  • Nachweis von Rückkehrabsicht und Finanzierung
E-1

Treaty Trader – Handelsvisum

  • Substanzieller, laufender Handel zwischen den USA und dem Vertragsstaat
  • Mehr als die Hälfte des internationalen Handels des Unternehmens entfällt auf die USA
  • Mindestens 50 % Eigentum durch Staatsangehörige des Vertragsstaates
  • Leitende oder unverzichtbare Funktion mit derselben Staatsangehörigkeit
E-2

Treaty Investor – Investorenvisum

  • Substanzielle Investition, die getätigt oder verbindlich gebunden ist
  • Ein real operierendes Unternehmen – keine reine Kapitalanlage
  • Das Unternehmen trägt mehr als nur den eigenen Lebensunterhalt (nicht „marginal“)
  • Kontrolle des Unternehmens bzw. leitende oder unverzichtbare Funktion
L-1

Intracompany Transferee – Entsendung im Konzern

  • Qualifizierende Verbindung zwischen deutschem und US-Unternehmen
  • Mindestens ein Jahr ununterbrochene Beschäftigung innerhalb der letzten drei Jahre
  • Führungs- bzw. Managementfunktion (L-1A) oder Spezialwissen (L-1B)
  • Einzelpetition bei USCIS oder Blanket-L-Zulassung des Konzerns
O-1

Außergewöhnliche Fähigkeiten

  • Nachweis nationaler oder internationaler Anerkennung im eigenen Fachgebiet
  • Petition eines US-Arbeitgebers oder US-Agenten bei USCIS
  • Gutachten (Advisory Opinion) einer passenden Fachorganisation
  • Konkreter Einsatz- bzw. Veranstaltungsplan in den USA
P

Sport, Kunst & Unterhaltung

  • Internationale Anerkennung (P-1), Austauschprogramm (P-2) oder kulturell einzigartiges Programm (P-3)
  • Petition bei USCIS – häufig für ganze Gruppen inklusive Begleitpersonal
  • Verträge, Tourpläne und Nachweise zu den Veranstaltungen
  • Abstimmung mit Auftritts- oder Wettkampfterminen
I

Medienvertreter

  • Tätigkeit für ein ausländisches Medienunternehmen mit Sitz außerhalb der USA
  • Journalistischer bzw. informierender Charakter des Einsatzes
  • Abgrenzung zu Werbe-, Unterhaltungs- oder rein kommerziellen Produktionen
  • Nachweise des Arbeit- oder Auftraggebers und Presseausweise
Sonderfall

Neuantrag nach Ablehnung & unklare Fälle

  • Frühere Visumablehnung oder ESTA-Verweigerung
  • Aufenthalte in Ländern, die ESTA ausschließen
  • Doppelte Staatsangehörigkeit
  • Unklar, welche Visumart überhaupt passt
Ihr nächster Schritt

Was Sie nach der Beratung wissen

Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Einordnung Ihres Vorhabens.

  • Welche Einreiseoption für Sie passt – ESTA, Geschäftsvisum oder Arbeitsvisum – und welche nicht
  • Die Voraussetzungen und Nachweise, die in Ihrem Fall entscheidend sind
  • Mögliche Risiken aus Reisehistorie oder Vorgeschichte und wie Sie damit umgehen
  • Einen realistischen Zeitplan bis zur Einreise
  • Den passenden nächsten Schritt – als direkt buchbare Leistung oder individuelles Angebot

So läuft Ihre Beratung ab

  1. 1

    Beratung buchen

    Sie buchen die Beratung online und teilen uns Reisezweck, Staatsangehörigkeit und Ihre Wunschtermine mit. Bezahlt wird erst, nachdem wir Ihre Anfrage geprüft haben.

  2. 2

    Zuordnung & Terminbestätigung

    Anhand Ihrer Angaben ordnen wir Ihr Anliegen der passenden Fachabteilung zu und bestätigen Ihnen Termin und Ansprechperson.

  3. 3

    Beratungsgespräch

    Telefonisch oder per Internetanruf gehen wir Ihre Situation Punkt für Punkt durch und beantworten Ihre Fragen.

  4. 4

    Empfehlung & nächster Schritt

    Sie erhalten eine konkrete Empfehlung – und auf Wunsch die passende Leistung oder ein individuelles Angebot für Ihren Antrag.

Noch unsicher, welches Visum zu Ihnen passt?Unser Visa-Check führt Sie mit wenigen gezielten Fragen zur passenden Einreiseoption.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Weil Aufwand und Erfolgsaussichten erst feststehen, wenn Reisezweck, Unternehmen und persönliche Situation geprüft sind. Ein pauschaler Preis wäre für einfache Fälle zu hoch und würde komplexe Fälle nicht abdecken. Deshalb steht bei Arbeitsvisa, beim Geschäftsvisum B-1 und bei Sonderfällen die Beratung am Anfang.

Oft nicht: Für viele Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen genügt deutschen Staatsangehörigen eine ESTA-Genehmigung. Ein Visum ist nötig, wenn ESTA wegen Staatsangehörigkeit, Reisehistorie oder einer früheren Ablehnung nicht möglich ist oder der Aufenthalt länger dauert.

Typischerweise Besprechungen, Vertragsverhandlungen, die Teilnahme an Konferenzen und Messen sowie kurze Schulungen. Produktive Arbeit für ein US-Unternehmen oder eine Bezahlung aus den USA sind in der Regel nicht erlaubt. Für Montage- und Servicetätigkeiten gelten Sonderregeln.

Hilfreich sind Angaben zu Reisezweck und geplanten Tätigkeiten, zu Ihrem Arbeitgeber bzw. zur Verbindung zwischen deutschem und US-Unternehmen, Ihr Lebenslauf sowie Informationen zu früheren USA-Reisen, Visa und eventuellen Ablehnungen.

Aufenthalte in bestimmten Ländern können die visumfreie Einreise per ESTA ausschließen; dann ist ein Visum erforderlich. In der Beratung prüfen wir, ob und wie Sie betroffen sind und was das für Ihren Antrag bedeutet.

Ja. Gerade bei wiederkehrenden Entsendungen lohnt sich ein strukturierter Blick auf die Unternehmenskonstellation – davon profitieren alle folgenden Anträge.

Nein. Verfahren rund um Green Cards und andere Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) sind nicht Teil unseres Leistungsangebots. Wir konzentrieren uns auf befristete Visa für Reise, Studium und Arbeit.

Nein. Über Visa und ESTA entscheiden ausschließlich die zuständigen US-Behörden. Die Beratung sorgt dafür, dass Sie den passenden Weg wählen, Risiken früh erkennen und gut vorbereitet in das Verfahren gehen.

Starten Sie mit einer persönlichen Beratung

Im Gespräch prüfen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen den realistischen Weg zu Ihrem Visum.

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Wichtig: Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde. Entscheidungen über Visa und ESTA treffen ausschließlich die zuständigen US-Behörden. Eine Genehmigung kann niemand garantieren.